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67 S 278/22 - Keine Nachholung eines Vollstreckungsschutzantrags in der BerufungsinstanzLeitsatz: Ein Antrag nach § 718 Abs. 1 ZPO mit dem Ziel, das erstinstanzliche Urteil „nicht vorläufig vollstreckbar“ erklären zu lassen, ist nur begründet, wenn der Vollstreckungsschuldner bereits im ersten Rechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß §§ 712 Abs. 1, 714 Abs. 2 ZPO gestellt hat, den das erstinstanzliche Gericht entweder übergangen oder anderweitig fehlerhaft behandelt hat.LG Berlin17.12.2022
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XII ZR 6/12 - Vermieterhaftung für durch Fahrlässigkeit seiner Handwerker ermöglichte Brandstiftung; Verletzung mietvertraglicher Fürsorgepflicht durch Erfüllungsgehilfen; Erhöhung der Brandlast durch Lagerung von BaustoffenUrteil: ...gemäß § 67 des Versicherungsvertragsgesetzes...BGH12.12.2012
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65 S 176/07 - Post als Erfüllungsgehilfe des Vermieters; Betriebskostennachforderung; Überschreitung der Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung; Vertretenmüssen des Vermieters für Postverzögerung; Überbringer einer WillenserklärungLeitsatz: Der Vermieter hat die Überschreitung der Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung dem Mieter verspätet zugeht, denn die Post ist insoweit als Erfüllungsgehilfe des Vermieters anzusehen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin29.01.2008