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Urteil Maßgebliche Eigenbedarfsvorstellungen der Bedarfsperson


Schlagworte

Maßgebliche Eigenbedarfsvorstellungen der Bedarfsperson

Leitsatz

Für die Beurteilung, ob es sich bei einer Eigenbedarfskündigung um eine unzulässige Vorratskündigung handelt, ist in den Fällen, in denen der Vermieter den Eigenbedarf nicht für sich selbst, sondern für eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Personen geltend macht, auf die Vorstellungen der Bedarfsperson und nicht auf die - in der Regel allerdings identischen - Vorstellungen des Vermieters abzustellen.

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