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Urteil Unwirksame Vorfälligkeitsklausel und dauerhaft unpünktliche Mietzahlung
Schlagworte
Unwirksame Vorfälligkeitsklausel und dauerhaft unpünktliche Mietzahlung
Leitsatz
Eine Vorfälligkeitsklausel, wonach die Miete monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats zu zahlen ist und es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft bzw. Gutschrift des Betrages ankommt, ist unwirksam und führt bei bis zum 31. August 2001 abgeschlossenen Mietverträgen dazu, dass die Miete erst zum Monatsende zu entrichten ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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