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Urteil Unwirksame Vorfälligkeitsklausel und dauerhaft unpünktliche Mietzahlung


Schlagworte

Unwirksame Vorfälligkeitsklausel und dauerhaft unpünktliche Mietzahlung

Leitsatz

Eine Vorfälligkeitsklausel, wonach die Miete monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats zu zahlen ist und es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft bzw. Gutschrift des Betrages ankommt, ist unwirksam und führt bei bis zum 31. August 2001 abgeschlossenen Mietverträgen dazu, dass die Miete erst zum Monatsende zu entrichten ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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