Urteil Zulässige Miete zu Beginn des Mietverhältnisses, Umgehungsvereinbarung, Voraussetzungen für zulässigen Zuschlag für Modernisierungsmaßnahmen, freiwillige Mieterhöhung
Schlagworte
Zulässige Miete zu Beginn des Mietverhältnisses, Umgehungsvereinbarung, Voraussetzungen für zulässigen Zuschlag für Modernisierungsmaßnahmen, freiwillige Mieterhöhung
Leitsätze
1. Wird mit dem Mietvertrag zugleich ein „Nachtrag“ unterzeichnet, der eine nach der Mietpreisbremse unzulässige höheren Miete ausweist, kann eine Umgehung des § 556d BGB vorliegen und keine zulässige freie Vereinbarung über die Miethöhe während des Mietverhältnisses.
2. Ein Aufschlag zur Höchstmiete wegen Modernisierungsmaßnahmen setzt voraus, dass diese nach Art und Zeitraum schlüssig vorgetragen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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