« zurück zur Suche
Urteil Nachweis der Vertretungsmacht eines Handlungsbevollmächtigten gegenüber Grundbuchamt, Rücknahme und Wiedervorlage eines Vollzugsantrags
Schlagworte
Nachweis der Vertretungsmacht eines Handlungsbevollmächtigten gegenüber Grundbuchamt, Rücknahme und Wiedervorlage eines Vollzugsantrags
Leitsatz
Wird die von einem Handlungsbevollmächtigten bewilligte Eintragung im Grundbuch - hier einer Eigentumsvormerkung - nach vorheriger Rücknahme des Antrags von dem Urkundsnotar im Namen aller Beteiligten erneut zum Vollzug dem Grundbuchamt vorgelegt, ist in der Form des § 29 Abs. 1 GBO die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten im Zeitpunkt seiner Erklärung nachzuweisen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat