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Urteil Verteilung von Erhaltungskosten von Bauteilen im Sondereigentum
Schlagworte
Verteilung von Erhaltungskosten von Bauteilen im Sondereigentum
Leitsatz
Ein Beschluss, mit dem den Wohnungseigentümern die Kosten der Erhaltung und Erneuerung der „zu seiner Sondereigentumseinheit zählenden Fenster, Balkontüren, Rollläden, Wohnungseingangstüren und Kellertüren“ auferlegt werden, hält sich im Rahmen des weiten Ermessens der Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG.
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