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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 147)

  1. 10 C 473/82 - Mietminderung/Darlegungslast; Beweislast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Darlegungslast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Feuchtigkeitsschäden/Entlastungsbeweis; Mängel der Mietsache/Beweislast; Minderung des Mietzinses/Beweislast; Nässe/Darlegungslast; Pilzbelag/Entlastungsbeweis; Schimmel/Entlastungsbeweis; Verschulden/Beweislast bei Mängeln; Minderungsquote/Feuchtigkeit
    Schlagworte: ...Schimmel/Entlastungsbeweis...
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.12.1982
  2. 15 S 339/23 - Unterlassene Querlüftung und Schimmelbildung
    Der Fall: ...Schimmel im Bad und im Kinderzimmer...
    LG Landshut
    08.01.2025
  3. 7 C 284/97 - Minderung; Mietminderung; Schimmelpilz; vorbehaltlose Mietzahlung
    Leitsatz: ...Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) ist eine Minderung von 20...
    AG Schöneberg
    08.10.1997
  4. IV ZR 212/23 - Leitungswasserschäden in der Gebäudeversicherung, Schwammschäden
    Teaser: ...Schäden handelt. Das ist bei Schimmel nach...
    BGH
    13.11.2024
  5. VII ZR 274/17 - Anwendung der Beweislastregeln zur Streitentscheidung erst als ultima ratio nach erfolgloser Ausschöpfung aller zulässigen Beweismöglichkeiten
    Teaser: ..., Schimmel und Wasserablagerungen – bei...
    BGH
    07.02.2019
  6. 9 U 19/23 - Ausschluss der Haftung für Schwammschäden in der Leitungswasserversicherung durch AGB
    Teaser: ...Schäden handelt. Das ist bei Schimmel nach...
    OLG Köln
    10.02.2026
  7. 9 C 75/15 - Vermieter auch ohne Baumangel für Schimmelschäden verantwortlich
    Teaser: ...Schimmel in der...
    AG Mitte
    04.08.2017
  8. 20 U 221/11 - Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete” bei leerstehenden Wohnungen
    Leitsatz: Ist die Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete" zu berechnen, sind die vereinbarten und nicht die erzielbaren Mieten maßgeblich, so dass leerstehende Wohnungen nicht zu berücksichtigen sind. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    27.09.2012
  9. 13 U 41/11 - Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete” bei leerstehenden Wohnungen; Bruttosollwarmmiete
    Leitsatz: 1. Die Berechnung der Hausverwaltervergütung nach der Bruttosollwarmmiete schließt die Miete für leerstehende Wohnungen nicht ein. 2. Hat der Hausverwalter ohne Beanstandungen über zwölf Jahre in seinen Abrechnungen auch für leerstehende Wohnungen das Verwalterhonorar nach der früheren Miete berechnet, ist der Vermieter nach Treu und Glauben daran gehindert, sich auf eine fehlerhafte Berechnung zu berufen. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    31.07.2012
  10. 63 S 186/07 - Angabe der Gesamtkosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnungen bei nicht erläutertem Vorwegabzug; Voraussetzungen für eine Mietminderung durch Angaben der tatsächlichen Umstände und Auswirkungen; Angemessenheit einer Minderungsquote; Schimmel- und Rissbildungen an den Fenstern; eingeschränkte Nutzbarkeit des Duschbads wg. Mängeln der Entlüftung; Verwahrlosung der Wohnanlage; Absacken der Duschtasse; Kellerfeuchtigkeit; Ersatzkeller; Bauarbeiten in einer Siedlung
    Schlagworte: ...Schimmel- und Rissbildungen an den...
    LG Berlin
    11.12.2007