« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 147)
Sortierung:
-
63 S 167/05 - Mieterhöhungsverlangen in Textform; keine Ausführungen zur Spanneneinordnung; Mietspiegel 2005 für Mieterhöhung ab 1. Oktober 2004Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen in Textform ist auch dann ausreichend, wenn im Mietvertrag formularmäßig die Schriftform für Vertragsänderungen vereinbart ist. 2. Im Mieterhöhungsverlangen sind keine Ausführungen zur Spanneneinordnung erforderlich. 3. Für eine Miterhöhung ab 1. Oktober 2004 ist der Mietspiegel 2005 heranzuziehen, selbst wenn das Erhöhungsverlangen noch mit dem Mietspiegel 2003 begründet worden ist, weil der Mietspiegel 2005 noch nicht veröffentlicht war. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.10.2005
-
67 T 134/08 - Beleidigung des Vermieters als KündigungsgrundLeitsatz: Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er oder sein Mitarbeiter bei einer angekündigten Wohnungsbesichtigung vom Mieter mit Worten wie "Halt's Maul!", "Verschwinde!", "Ihr lügt doch!" beleidigt und alsdann aus der Wohnung verwiesen wird. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin18.11.2008
-
65 S 333/04 - Fortgeltung der Überleitungsvorschrift zur Mietrechtsreform auch nach dem SchuldrechtsanpassungsgesetzLeitsatz: 1. Die Übergangsregelung zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz haben die speziellen Übergangsregelungen zur Mietrechtsreform nicht geändert. 2. Vereinbarungen in Altverträgen über die Verlängerung von Kündigungsfristen sind weiterhin gültig.LG Berlin18.03.2005
-
63 S 99/00 - Fristlose Kündigung bei sich verschlimmernden Mietmängeln; vorbehaltlose Mietzahlung; Störung durch Obdachlose; Kot im Treppenhaus; Heizungsausfall; Wasserschäden; Verwirkung des KündigungsrechtsLeitsatz: 1. Eine tropfende Stelle an der Küchendecke, häufig ausfallende Heizung, ihre Notdurft verrichtende Obdachlose im Treppenhaus und Dachschäden auf dem Dachboden geben dem Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung nach zwei erfolglosen Abmahnungen jeweils im Abstand von einem Monat. 2. Das Kündigungsrecht des Mieters wird nach § 543 BGB entsprechend § 539 BGB durch vorbehaltlose Mietzinszahlungen nicht verwirkt, wenn sich die ursprünglichen Mängel im Laufe der Zeit verschlimmern. (Leitsätze des Einsenders)LG Berlin01.12.2000
-
62 S 10/98 - Grundvoraussetzungen der KündigungLeitsatz: Eine fristlose Kündigung nach § 544 BGB wegen Schimmelpilzbefalls der Wohnung setzt voraus, daß eine Gesundheitsgefährdung nach objektiven Maßstäben nachgewiesen wird.LG Berlin11.06.1998
-
VerfGH 84/04 - Zurückbehaltungsrecht bei MietmängelnLeitsatz: Ein Mieter kann wegen Mängeln in seiner Wohnung die Mietzinszahlung in Höhe des Drei- bis Fünffachen der wegen dieser Mängel angemessenen Mietminderung bis zur Beseitigung des Mangels monatlich zurückhalten. Dieses Recht wegen des Anspruchs auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes entfällt auch dann nicht, wenn das Recht auf Mietminderung verwirkt sein sollte. Geht ein Gericht bei Annahme einer verwirkten Mietminderung auf das Zurückbehaltungsrecht nicht ein, verletzt es das Recht auf rechtliches Gehör. (Leitsatz der Redaktion)VerfGH Berlin19.08.2005
-
63 S 237/15 - Keine Gewährleistungsrechte ohne erneute Mängelanzeige, teilweise erfolgreiche Mängelbeseitigung, Mietminderung, ZurückbehaltungsrechtLeitsatz: Führt der Vermieter nach einer Mängelanzeige Beseitigungsmaßnahmen durch, die nur teilweise erfolgreich sind, ist der Mieter gehalten, den noch bestehenden Mangel erneut anzuzeigen. Anderenfalls entfallen sowohl ein Minderungsrecht als auch ein Zurückbehaltungsrecht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.07.2016
-
6 C 276/18 - Haftung des Vermieters wegen verbotener EigenmachtLeitsatz: Nimmt der Vermieter die Mieträume während der Abwesenheit des Mieters unerlaubt in Besitz, haftet er für den Verlust und die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg14.08.2019
-
VIII ZR 411/12 - Unberechtigte Mietminderung auf Null wegen mangelhaften Parkettklebers; Reduzierung der Schadstoffbelastung durch ausreichendes Lüften; Belastung mit Naphthalin; Gesundheitsgefährdung; Benzopyren; fristlose Kündigung wegen ZahlungsverzugsLeitsatz: 1. Kann die durch mangelhaften Parkettkleber verursachte Schadstoffbelastung bei ausreichendem Lüften erheblich verringert werden, ist jedenfalls eine höhere Mietminderung als 30 % nicht berechtigt. 2. Hat der Mieter die Mietzahlungen wegen befürchteter Gesundheitsgefährdung weitgehend eingestellt, ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam. (Leitsätze der Redaktion)BGH15.01.2013
-
8 U 38/09 - Tauglichkeit zum vertragsgemäßen GebrauchLeitsatz: Werden Kellerräume nicht zur Nutzung als Keller, sondern zur Nutzung für jeden behördlich zulässigen Zweck - mit Ausnahme eines Bordells - vermietet, und werden diese Räume dann als Wellnesszentrum genutzt, trifft das Risiko der Zwecktauglichkeit den Vermieter.KG20.05.2009
