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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 147)
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10 C 473/82 - Mietminderung/Darlegungslast; Beweislast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Darlegungslast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Feuchtigkeitsschäden/Entlastungsbeweis; Mängel der Mietsache/Beweislast; Minderung des Mietzinses/Beweislast; Nässe/Darlegungslast; Pilzbelag/Entlastungsbeweis; Schimmel/Entlastungsbeweis; Verschulden/Beweislast bei Mängeln; Minderungsquote/FeuchtigkeitSchlagworte: ...Schimmel/Entlastungsbeweis...AG Tempelhof-Kreuzberg15.12.1982
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15 S 339/23 - Unterlassene Querlüftung und SchimmelbildungDer Fall: ...Schimmel im Bad und im Kinderzimmer...LG Landshut08.01.2025
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7 C 284/97 - Minderung; Mietminderung; Schimmelpilz; vorbehaltlose MietzahlungLeitsatz: ...Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) ist eine Minderung von 20...AG Schöneberg08.10.1997
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IV ZR 212/23 - Leitungswasserschäden in der Gebäudeversicherung, SchwammschädenTeaser: ...Schäden handelt. Das ist bei Schimmel nach...BGH13.11.2024
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VII ZR 274/17 - Anwendung der Beweislastregeln zur Streitentscheidung erst als ultima ratio nach erfolgloser Ausschöpfung aller zulässigen BeweismöglichkeitenTeaser: ..., Schimmel und Wasserablagerungen – bei...BGH07.02.2019
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9 U 19/23 - Ausschluss der Haftung für Schwammschäden in der Leitungswasserversicherung durch AGBTeaser: ...Schäden handelt. Das ist bei Schimmel nach...OLG Köln10.02.2026
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9 C 75/15 - Vermieter auch ohne Baumangel für Schimmelschäden verantwortlichTeaser: ...Schimmel in der...AG Mitte04.08.2017
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20 U 221/11 - Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete” bei leerstehenden WohnungenLeitsatz: Ist die Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete" zu berechnen, sind die vereinbarten und nicht die erzielbaren Mieten maßgeblich, so dass leerstehende Wohnungen nicht zu berücksichtigen sind. (Leitsatz der Redaktion)KG27.09.2012
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13 U 41/11 - Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete” bei leerstehenden Wohnungen; BruttosollwarmmieteLeitsatz: 1. Die Berechnung der Hausverwaltervergütung nach der Bruttosollwarmmiete schließt die Miete für leerstehende Wohnungen nicht ein. 2. Hat der Hausverwalter ohne Beanstandungen über zwölf Jahre in seinen Abrechnungen auch für leerstehende Wohnungen das Verwalterhonorar nach der früheren Miete berechnet, ist der Vermieter nach Treu und Glauben daran gehindert, sich auf eine fehlerhafte Berechnung zu berufen. (Leitsätze der Redaktion)KG31.07.2012
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63 S 186/07 - Angabe der Gesamtkosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnungen bei nicht erläutertem Vorwegabzug; Voraussetzungen für eine Mietminderung durch Angaben der tatsächlichen Umstände und Auswirkungen; Angemessenheit einer Minderungsquote; Schimmel- und Rissbildungen an den Fenstern; eingeschränkte Nutzbarkeit des Duschbads wg. Mängeln der Entlüftung; Verwahrlosung der Wohnanlage; Absacken der Duschtasse; Kellerfeuchtigkeit; Ersatzkeller; Bauarbeiten in einer SiedlungSchlagworte: ...Schimmel- und Rissbildungen an den...LG Berlin11.12.2007
