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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 133)
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IV ZR 212/23 - Leitungswasserschäden in der Gebäudeversicherung, SchwammschädenTeaser: ...Schäden handelt. Das ist bei Schimmel nach...BGH13.11.2024
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VII ZR 274/17 - Anwendung der Beweislastregeln zur Streitentscheidung erst als ultima ratio nach erfolgloser Ausschöpfung aller zulässigen BeweismöglichkeitenTeaser: ..., Schimmel und Wasserablagerungen – bei...BGH07.02.2019
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9 C 75/15 - Vermieter auch ohne Baumangel für Schimmelschäden verantwortlichTeaser: ...Schimmel in der...AG Mitte04.08.2017
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7 C 284/97 - Minderung; Mietminderung; Schimmelpilz; vorbehaltlose MietzahlungLeitsatz: ...Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) ist eine Minderung von 20...AG Schöneberg08.10.1997
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20 U 221/11 - Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete” bei leerstehenden WohnungenLeitsatz: Ist die Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete" zu berechnen, sind die vereinbarten und nicht die erzielbaren Mieten maßgeblich, so dass leerstehende Wohnungen nicht zu berücksichtigen sind. (Leitsatz der Redaktion)KG27.09.2012
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13 U 41/11 - Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete” bei leerstehenden Wohnungen; BruttosollwarmmieteLeitsatz: 1. Die Berechnung der Hausverwaltervergütung nach der Bruttosollwarmmiete schließt die Miete für leerstehende Wohnungen nicht ein. 2. Hat der Hausverwalter ohne Beanstandungen über zwölf Jahre in seinen Abrechnungen auch für leerstehende Wohnungen das Verwalterhonorar nach der früheren Miete berechnet, ist der Vermieter nach Treu und Glauben daran gehindert, sich auf eine fehlerhafte Berechnung zu berufen. (Leitsätze der Redaktion)KG31.07.2012
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102 C 194/13 - Keine Minderung bei Schimmelbefall mit Ursache aus Obhutsbereich des MietersLeitsatz: 1. Schimmelbildungen in der Wohnung sind nicht auf bauliche Ursachen zurückzuführen, wenn das Gebäude den bei Errichtung geltenden Vorschriften entsprach und keine Mängel an der Bausubstanz festzustellen sind. 2. Das gilt auch dann, wenn eine früher übliche Wärmedämmung vorgenommen wurde und der Sachverständige einen „Sanierungsstau" feststellt; zu Modernisierungsmaßnahmen ist der Vermieter nicht verpflichtet. 3. Liegt die vom Sachverständigen gemessene Oberflächentemperatur an den Wänden über dem Taupunkt, und ist eine unzureichende Beheizung, verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnung festgestellt oder vom Vermieter substantiiert vorgetragen, kommt nur eine Schadensursache aus der Sphäre des Mieters in Betracht. Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte scheiden dann aus. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg30.10.2014
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63 S 186/07 - Angabe der Gesamtkosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnungen bei nicht erläutertem Vorwegabzug; Voraussetzungen für eine Mietminderung durch Angaben der tatsächlichen Umstände und Auswirkungen; Angemessenheit einer Minderungsquote; Schimmel- und Rissbildungen an den Fenstern; eingeschränkte Nutzbarkeit des Duschbads wg. Mängeln der Entlüftung; Verwahrlosung der Wohnanlage; Absacken der Duschtasse; Kellerfeuchtigkeit; Ersatzkeller; Bauarbeiten in einer SiedlungSchlagworte: ...Schimmel- und Rissbildungen an den...LG Berlin11.12.2007
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64 S 163/20 - Minderung bei Schimmelbefall auch bei fehlendem BaumangelUrteil: ...nicht beweisen, dass der Schimmel nicht...LG Berlin10.03.2022
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63 S 174/04 - Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung; SchimmelpilzLeitsatz: ...(vorliegend nur Schimmel in einer Kammer neben...LG Berlin16.11.2004