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Urteil Eigenbedarf wegen der Aufnahme eines „Seniorenstudiums“
Schlagworte
Eigenbedarf wegen der Aufnahme eines „Seniorenstudiums“
Leitsatz
Es fehlt bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bei einer nur vagen oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgten Nutzungsabsicht an der Ernsthaftigkeit des Nutzungswillens.
(Leitsatz der Redaktion)
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