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Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 487)
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5 K 314/92.Me - Vermögensverschiebung; unlautere Machenschaften; Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen; Gerichtsentscheidung; besatzungsrechtliches WiedergutmachungsgesetzLeitsatz: 1. Art. 18 Abs. 1 EV schließt die Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen nach § 1 Abs. 3 VermG nicht generell aus. 2. Ob eine Gerichtsentscheidung, die zu der Vermögensverschiebung führte, über ihre bloße Fehlerhaftigkeit hinaus als unlauter im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist, muß im Einzelfall beurteilt werden. 3. Vermögensverschiebungen aufgrund des besatzungsrechtlichen Wiedergutmachungsgesetzes 1945 sind keine Enteignungen im Sinne des § 1 Abs. 8 VermG.VG Meiningen01.02.1994
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5 K 224/92 Me - Verein; Rechtsnachfolger; Berechtigter; FunktionsnachfolgerLeitsatz: Ein neu gegründeter eingetragener Verein ist auch dann nicht Rechtsnachfolger eines Berechtigten, wenn er Funktionsnachfolger ist.VG Meiningen12.07.1994
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5 E 273/94. Me - Investitionsvorrangbescheid; subjektiv öffentliches Recht; Rechtsverletzung durch Rücknahme des InvestitionsvorrangbescheidesLeitsatz: Grundsätzlich verleiht der Investitionsvorrangbescheid dem Investor kein subjektiv öffentliches Recht, auf das er sich berufen kann. Dies ist jedoch anders. wenn aufgrund des Bescheides bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, da unter Eigentum im Sinne des Art. 14 GG auch Ansprüche aus einem abgeschlossenen Vertrag fallen und dieser Anspruch durch die Rücknahme des Investitionsvorrangbescheides gemäß § 48 VwVfG, § 12 Abs. 3 InVorG beeinträchtigt wurden.VG Meiningen25.07.1994
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2 K 290/93. Me - Parteivermögen; WiederzurverfügungstellenLeitsatz: Kein Wiederzurverfügungstellen von materiell-rechtsstaatlich erworbenem Parteivermögen, bevor feststeht, daß dieses Vermögen nicht zur Begleichung von Verbindlichkeiten der Partei einzusetzen ist.VG Meiningen15.06.1994
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2 K 234/93 Me - Beweislastregel; unlautere Machenschaft; Drohung mit einer entschädigungslosen Enteignung; Nötigung; zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: 1. Auch im Rahmen des Vermögensgesetzes verbleibt es bei der materiellen Beweislastregel, wonach jeder Beteiligte die Tatsachen, aus denen er die ihm günstigen Rechtsfolgen herleitet, darzulegen hat (im Anschluß an BVerwG, B. v. 1.11.1993, NJW 1994, S. 468). 2. Liegt zwischen der Drohung mit einer entschädigungslosen Enteignung nach dem Aufbaugesetz für den Fall des Nichtverkaufs eines Grundstücks und dem Abschluß des notariellen Kaufvertrags ein Zeitraum (hier: über zwei Wochen), der geeignet ist, Informationen einzuholen, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Drohung im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts noch fortwirkt.VG Meiningen19.10.1994
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2 K 131/93.Me - Klagebefugnis; Investitionsvorrangbescheid; Anfechtbarkeit der KostenentscheidungLeitsatz: Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid (Kosten), der im Vollzug des InVorG ergeht.VG Meiningen24.02.1994
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1 K 387/94 Me - Anmeldefrist; Wiedereinsetzung; AusschlussfristLeitsatz: Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist.VG Meiningen27.10.1994
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1 K 340/93. Me - Rechtsbehelfsbelehrung; Widerspruchsbescheid; Klagefrist; AnfechtungsklageLeitsatz: Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die lediglich über die Klagemöglichkeit gegen den Widerspruchsbescheid belehrt, ist dann richtig, wenn Streitgegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Klage ohnehin nur der Widerspruchsbescheid sein kann.VG Meiningen05.07.1994
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2 K 47/93 Me. - Komplexer Wohnungsbau, Rückübertragungsausschluss, Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund, Wohnungsneubau, Hauptauftraggeber, GeneralbebauungsplanLeitsatz: Eine Verwendung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau im Sinne von § 5 Abs. 1 c VermG liegt vor, wenn ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet oder rekonstruiert wurde und dies unter Anwendung der in der DDR gültigen Rechtsvorschriften für den komplexen Wohnungsbau geschah.VG Meiningen05.09.1994
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3 A 2188/92 - Feststellungsinteresse; Bodenreformmaßnahmen; Rechtsschutzbedürfnis; NichtigkeitsklageLeitsatz: Kein berechtigtes Interesse auf isolierte Feststellung, daß Maßnahmen der Bodenreform nichtig gewesen seien.VG Schwerin24.03.1994