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61 S 301/93 - Begründungsanforderungen bei Eigenbedarfskündigung/Vollmachtsrüge bei Schriftsatzkündigung)Leitsatz: 1. Die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs in dem Kündigungsschreiben richtet sich allein nach dem darin von dem Vermieter definierten Bedarfsgrund. 2. Die im Schriftsatz (hier Klageschrift) von dem Prozeßbevollmächtigten auf der Grundlage der Prozeßvollmacht im Namen seines Mandanten erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses kann von der Gegenpartei wirksam gemäß § 174 BGB selbst dann zurückgewiesen werden, wenn der Mangel der Prozeßvollmacht nicht gerügt ist.LG Berlin24.01.1994
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VG 31 A 8.93 - entschädigungslose Enteignung; Verrechnung der Entschädigungsforderung mit GrundstücklastenLeitsatz: 1. Zum Begriff der entschädigungslosen Enteignung. 2. Die Enteignung wird nicht dadurch zu einer entschädigungslosen, daß gegen die Entschädigungsforderung mit rückständigen öffentlichen Abgaben aufgerechnet wird.VG Berlin24.01.1994
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VG 31 A 18.93 - Überlassungsvertrag; Vorkaufsrecht; RedlichkeitLeitsatz: 1. Zur Frage der Wirksamkeit von Überlassungsverträgen. 2. Die Einräumung eines Vorkaufsrechts hat nicht die Redlichkeit des Nutzers zur Voraussetzung. 3. Gegen § 20 VermG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.VG Berlin24.01.1994
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VG 9 A 128.93 - Vorhabenträger; Prognoseentscheidung; Beurteilungsermächtigung; InvestitionsvorrangverfahrenLeitsatz: Ob ein Vorhabenträger nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen hinreichende Gewähr für die Durchführung des Vorhabens bietet, ist eine Prognoseentscheidung, die der vollständigen gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Eine Beurteilungsermächtigung besteht insoweit nicht.VG Berlin25.01.1994
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2 K 223/92.Me - Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft; kein Anspruch auf Rückübertragung des streitgegenständlichen MiteigentumsanteilsLeitsatz: 1. Der Antrag eines Miteigentümers eines in Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks, die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft durchzuführen, unterfällt jedenfalls dann nicht § 1 Abs. 3 VermG, wenn die Zwangsversteigerung durch das zuständige Gericht formal ordnungsgemäß durchgeführt wurde. 2. Die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen der Kläger eine für sich günstige Rechtsfolge herleitet, geht auch im Vermögensrecht zu seinen Lasten.VG Meiningen27.01.1994
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31 O 438/93 - staatlicher Verwalter; Schadensersatz; Pflichtverletzung; Geschäftsführung ohne Auftrag; RechtswegzuständigkeitLeitsatz: Für Klagen gegen den früheren staatlichen Verwalter eines Grundstücks auf Schadenersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist nicht der ordentliche, sondern der Verwaltungsrechtsweg gegeben.LG Berlin27.01.1994
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BVerwG 7 C 3/93; BVerwG 7 C 8/93 - Kettenerbausschlagung; BerechtigterLeitsatz: Im Fall der sogenannten Kettenerbausschlagung (§ 1 Abs. 2 VermG) ist grundsätzlich der erstausschlagende Erbe Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG.BVerwG27.01.1994
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BVerwG 7 C 55.93 - Investitionsvorrang; eingeleitete VerfahrenLeitsatz: Die Vorschrift des § 3 a VermG findet auf bereits eingeleitete Verfahren nach dem Investitionsgesetz keine Anwendung (im Anschluß an BVerwGE 91, 334 [340 f.]).BVerwG27.01.1994
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BVerwG 7 C 4.93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unredlichkeit; Machtstellung; Zwangslage; Zunutzemachen; Ausreiseverkauf; Arzt; Wissenmüssen; Fahrlässige UnkenntnisLeitsatz: 1. Ausübung eines Mangelberufs (hier: Arzt) begründet keine persönliche Machtstellung im Sinne des § 4 Abs. 3 b VermG. 2. § 4 Abs. 3 c VermG setzt eine Vermögensverfügung des früheren Eigentümers voraus. 3. "Zunutzemachen" im Sinne des § 4 Abs. 3 c VermG verlangt einen besonderen Vorteil, der über die bloße Nutzung einer sich infolge einer Flucht bietenden Kaufgelegenheit hinausgeht. 4. Das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" im Sinne des § 4 Abs. 3 a VermG ist gleichbedeutend mit fahrlässiger Unkenntnis.BVerwG27.01.1994
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BVerwG 7 C 3/93; BVerwG 7 C 8/93 - Berechtigter; KettenerbausschlagungLeitsatz: Im Fall der sogenannten Kettenerbausschlagung (§ 1 Abs. 2 VermG) ist grundsätzlich der erstausschlagende Erbe Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG.BVerwG27.01.1994