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  1. 7 C 248/94 - Stellplatzmiete; Erhöhung bei preisgebundenem Neubau
    Leitsatz: Zur Erhöhung der Stellplatzmiete bei preisgebundenem Neubau.
    AG Schöneberg
    12.12.1994
  2. 3 O 50/93 - Rechtsmittelausschluß in vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten; Streitwertbeschwerde; Streitwertänderung durch das Rechtsmittelgericht
    Leitsatz: 1. Der Rechtsmittelausschluß des § 37 Abs. 2 VermG ist - abgesehen von den in der Vorschrift genannten Ausnahmen - umfassend; er betrifft etwa auch Entscheidungen über den Wert des Streitgegenstandes. 2. Eine Änderung des Streitwertes durch das Rechtsmittelgericht von Amts wegen ist im Falle der isoliert eingelegten, unstatthaften Streitwertbeschwerde ausgeschlossen.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    09.12.1994
  3. 1 S 349/94 - Restitutionsbescheid; Rückübertragungsbescheid; sofortige Vollziehbarkeit; Sofortvollzug
    Leitsatz: Der die Rückgabe eines Grundstücks aussprechende Bescheid kann für sofort vollziehbar erklärt werden mit der Wirkung, daß das Eigentum nach Eintragung der Änderung ins Grundbuch übergeht.
    Sächsisches OVG
    08.12.1994
  4. 62 S 288/94 - Gewerberaum; Betriebskostenabrechnung; Umsatzsteuer
    Leitsatz: Ist ein Vermieter von Gewerberaum umsatzsteuerpflichtig, kann er die umsatzsteuerbei der Betriebskostenabrechnung auch dann geltend machen, wenn die Umsatzsteuer vom FA erstattet wird.
    LG Berlin
    08.12.1994
  5. V ZB 21/94 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Nutzungsvertrag über landwirtschaftlichen Grundbesitz
    Leitsatz: Für Streitigkeiten auf der Grundlage von Nutzungsverträgen über landwirtschaftlichen Grundbesitz zwischen den Eigentümern und dem Rat der Stadt oder dem Rat des Kreises ist der Zivilrechtsweg gegeben.
    BGH
    08.12.1994
  6. III ZR 105/93 - Stationierungsschadensersatzansprüche gegen die DDR; Erstattungsfähigkeit von Belegungsschäden durch sowjetische Streitkräfte; Übergang von Verbindlichkeiten der DDR auf BRD
    Leitsatz: a) Belegungsschäden, die von den sowjetischen Streitkräften in der Zeit vor dem 3. Oktober 1990 verursacht worden sind (sog. Altschäden), sind nach Art. 24 Abs. 1 des Aufenthalts- und Abzugsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR vom 12. Oktober 1990 (BGBl. 1991 II S. 258) i. V. m. Art. 4 § 7 des Ausführungsgesetzes hierzu nicht erstattungsfähig. b) Soweit früheren Eigentümern von Grundstücken der DDR, die für die sowjetischen Streitkräfte in Anspruch genommen worden sind, nach den Verteidigungsgesetzen vom 20. September 1961 (GBl. I S. 175) und vom 13. Oktober 1978 (GBl. I S. 377) nebst den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen oder nach Art. 11 des Stationierungsabkommens zwischen der DDR und der UdSSR vom 12. März 1957 (GBl. I S. 237) i. V. m. dem Rechtshilfeabkommen vom 2. August 1957 (GBl. I S. 533) Schadensersatzansprüche gegen die DDR zugestanden haben könnten, sind diese Verbindlichkeiten nicht auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen.
    BGH
    08.12.1994
  7. 62 S 98/93 - Nutzungsvertrag
    Leitsatz: Das Moratorium steht auch dem zu, dessen Nutzungsvertrag unstreitig rechtsmängelbehaftet ist.
    LG Berlin
    07.12.1994
  8. 15 C 381/94 - Kappungsgrenze; Mieterhöhung; Zustimmungsverlangen; Instandhaltungs- und Verwaltungskosten; Preisbindungsmiete; Neubau
    Leitsatz: Bei der Berechnung der Kappungsgrenze nach § 2 MHG sind Mieterhöhungen aus der Zeit der Preisbindung mitzuzählen.
    AG Schöneberg
    06.12.1994
  9. 4 K 27/94. We - Zwangslage; Ausreiseverkauf; Erwerbsvorgang
    Leitsatz: Ein "Zunutzemachen" der von staatlicher Seite herbeigeführten Zwangslage kann in Ausreisefällen auch darin bestehen, daß der Erwerbsvorgang über die Kontakte bei staatlichen Stellen abgewickelt wird, ohne daß sich die Erwerber - wie bei einem freihändigen Verkauf, um den es sich dem Anschein nach handeln sollte, an sich üblich - mit den Verkäufern über den Verkauf auseinandersetzen müssen.
    VG Weimar
    06.12.1994
  10. IX R 11/91 - Steuerbescheidsänderung bei Liebhaberei und Grundstückshandel; Feststellung innerer Tatsachen anhand von Hilfstatsachen
    Leitsatz: 1. Zu den Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 gehören auch sog. innere Tatsachen wie die Absicht, Einkünfte zu erzielen, die nur anhand äußerer Merkmale (Hilfstatsachen) festgestellt werden können. 2. Eine nach dem Zeitpunkt der Steuerfestsetzung entstandene Hilfstatsache, die für diesen Zeitpunkt zu einer veränderten Würdigung in bezug auf eine innere Tatsache führt, rechtfertigt jedoch nur dann eine Berichtigung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977, wenn sie einen sicheren Schluß auf die (innere) Haupttatsache ermöglicht.
    BFH
    06.12.1994