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SU 2 K 92.379 - Rechtsträgerschaft kein VermögenswertLeitsatz: Rechtsträgerschaft ist kein Vermögenswert im Sinne des Art. 21 Abs. 3 EV.VG Meiningen10.01.1994
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2 K 223/92.Me - Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft; kein Anspruch auf Rückübertragung des streitgegenständlichen MiteigentumsanteilsLeitsatz: 1. Der Antrag eines Miteigentümers eines in Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks, die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft durchzuführen, unterfällt jedenfalls dann nicht § 1 Abs. 3 VermG, wenn die Zwangsversteigerung durch das zuständige Gericht formal ordnungsgemäß durchgeführt wurde. 2. Die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen der Kläger eine für sich günstige Rechtsfolge herleitet, geht auch im Vermögensrecht zu seinen Lasten.VG Meiningen27.01.1994
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5 K 68/92.Me - Aktivlegitimation; Treuhandanstalt; Anfechtungsklage; GesamtvollstreckungLeitsatz: 1. Steht ein Unternehmen mittelbar oder unmittelbar im Eigentum der Treuhandanstalt, fehlt es ihm an der Aktivlegitimation für die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der dem Rückübertragungsantrag Dritter stattgibt. Nur die Treuhandanstalt ist in solchen Fällen aktivlegitimiert. 2. Daran ändert sich durch die Gesamtvollstreckung über das Vermögen des Unternehmens nichts.VG Meiningen01.02.1994
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5 K 341/92.Me - komplexer Wohnungsbau; Wohnungsneubau; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; AusschlussgrundLeitsatz: Ob ein Fall des komplexen Wohnungsbaus vorliegt, richtet sich noch nach der bestimmten Normierung des DDR-Rechts. Hiernach gehört der Neubau von volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungen einschließlich des Wohnungsbaues in innerstädtischen Gebieten zu den Investitionen des komplexen Wohnungsbaus.VG Meiningen22.02.1994
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5 K 314/92.Me - Vermögensverschiebung; unlautere Machenschaften; Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen; Gerichtsentscheidung; besatzungsrechtliches WiedergutmachungsgesetzLeitsatz: 1. Art. 18 Abs. 1 EV schließt die Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen nach § 1 Abs. 3 VermG nicht generell aus. 2. Ob eine Gerichtsentscheidung, die zu der Vermögensverschiebung führte, über ihre bloße Fehlerhaftigkeit hinaus als unlauter im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist, muß im Einzelfall beurteilt werden. 3. Vermögensverschiebungen aufgrund des besatzungsrechtlichen Wiedergutmachungsgesetzes 1945 sind keine Enteignungen im Sinne des § 1 Abs. 8 VermG.VG Meiningen01.02.1994
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5 K 224/92 Me - Verein; Rechtsnachfolger; Berechtigter; FunktionsnachfolgerLeitsatz: Ein neu gegründeter eingetragener Verein ist auch dann nicht Rechtsnachfolger eines Berechtigten, wenn er Funktionsnachfolger ist.VG Meiningen12.07.1994
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5 E 273/94. Me - Investitionsvorrangbescheid; subjektiv öffentliches Recht; Rechtsverletzung durch Rücknahme des InvestitionsvorrangbescheidesLeitsatz: Grundsätzlich verleiht der Investitionsvorrangbescheid dem Investor kein subjektiv öffentliches Recht, auf das er sich berufen kann. Dies ist jedoch anders. wenn aufgrund des Bescheides bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, da unter Eigentum im Sinne des Art. 14 GG auch Ansprüche aus einem abgeschlossenen Vertrag fallen und dieser Anspruch durch die Rücknahme des Investitionsvorrangbescheides gemäß § 48 VwVfG, § 12 Abs. 3 InVorG beeinträchtigt wurden.VG Meiningen25.07.1994
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2 K 290/93. Me - Parteivermögen; WiederzurverfügungstellenLeitsatz: Kein Wiederzurverfügungstellen von materiell-rechtsstaatlich erworbenem Parteivermögen, bevor feststeht, daß dieses Vermögen nicht zur Begleichung von Verbindlichkeiten der Partei einzusetzen ist.VG Meiningen15.06.1994
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2 K 234/93 Me - Beweislastregel; unlautere Machenschaft; Drohung mit einer entschädigungslosen Enteignung; Nötigung; zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: 1. Auch im Rahmen des Vermögensgesetzes verbleibt es bei der materiellen Beweislastregel, wonach jeder Beteiligte die Tatsachen, aus denen er die ihm günstigen Rechtsfolgen herleitet, darzulegen hat (im Anschluß an BVerwG, B. v. 1.11.1993, NJW 1994, S. 468). 2. Liegt zwischen der Drohung mit einer entschädigungslosen Enteignung nach dem Aufbaugesetz für den Fall des Nichtverkaufs eines Grundstücks und dem Abschluß des notariellen Kaufvertrags ein Zeitraum (hier: über zwei Wochen), der geeignet ist, Informationen einzuholen, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Drohung im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts noch fortwirkt.VG Meiningen19.10.1994
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2 K 131/93.Me - Klagebefugnis; Investitionsvorrangbescheid; Anfechtbarkeit der KostenentscheidungLeitsatz: Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid (Kosten), der im Vollzug des InVorG ergeht.VG Meiningen24.02.1994