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Urteil Realofferte bei Strom- und Gasbezug im Falle der separaten Vermietung einzelner Zimmer


Schlagworte

Realofferte bei Strom- und Gasbezug im Falle der separaten Vermietung einzelner Zimmer

Leitsatz

Zum Adressaten der in der Bereitstellung von Strom und Gas liegenden Realofferten eines Versorgungsunternehmens im Fall der separaten Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung, die lediglich über jeweils einen Zähler für Strom und Gas verfügt (im Anschluss an Senatsurteile vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, GE 2014, 1197 = BGHZ 202, 17 Rn. 16; vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 Rn. 18 und vom 27. November 2019 - VIII ZR 165/18, GE 2020, 189 = WuM 2020, 94 Rn. 26).

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