Urteil Sittenwidriger langfristiger Mietvertrag zur Vereitelung eines Vorkaufsrechts, Auflassung eines Grundstücks an eine Erbengemeinschaft
Schlagworte
Sittenwidriger langfristiger Mietvertrag zur Vereitelung eines Vorkaufsrechts, Auflassung eines Grundstücks an eine Erbengemeinschaft
Leitsätze
1. Die Auflassung eines Grundstücks an eine (nicht rechtsfähige) Erbengemeinschaft ist dahin auszulegen, dass die Eigentumsübertragung auf alle Miterben gewollt ist.
2. Ein langfristiger Mietvertrag über eine Garage, für die ein Vorkaufsrecht besteht, ist jedenfalls insoweit sittenwidrig, als im Zusammenhang mit der Veräußerung bei Vereinbarung einer geringen Miete das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters für 26 Jahre ausgeschlossen wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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