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Urteil Teilauflösung der Instandhaltungsrücklage
Schlagworte
Teilauflösung der Instandhaltungsrücklage
Leitsätze
1. Zur Abwicklung vereinbarungswidrig geführter getrennter Instandhaltungsrücklagen für Garagenstellplätze.
2. Sieht die Teilungserklärung keine Trennung der Instandsetzungskosten hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums an den Garagenstellplätzen vor, kann eine nur für die Garagenstellplätze angesammelte Rücklage aufgelöst, an die Inhaber der Garagenstellplätze teilweise ausgezahlt und der Rest in die allgemeine Rücklage überführt werden.
(Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
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