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Urteil Spezielle Regelungen für Rücklagen
Schlagworte
Spezielle Regelungen für Rücklagen
Leitsatz
Ist die Regelung in der Gemeinschaftsordnung über die Bildung einer besonderen Instandhaltungsrücklage für Hobbyräume nichtig, weil für die Hobbyräume keine gesondert und gemeinschaftlich von den Hobbyraum-Eigentümern zu tragenden Kosten anfallen können, hat die Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz zur Abschaffung dieser besonderen Instandhaltungsrücklage.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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