Urteil Nutzungsvertrag über sozialistisches Eigentum, Aushöhlung sozialistischen Eigentums, Umgehungsgeschäft
Schlagworte
Nutzungsvertrag über sozialistisches Eigentum, Aushöhlung sozialistischen Eigentums, Umgehungsgeschäft
Leitsätze
1. Ein vor dem Beitritt abgeschlossener Nutzungsvertrag, mit dem ein sogenannter organisationseigener Betrieb (OEB) ein in seinem Eigentum stehendes Grundstück nebst aufstehendem Gebäude für 99 Jahre einer privatwirtschaftlich tätigen GmbH zu einem unverhältnismäßig geringen Nutzungsentgelt überläßt, ist nicht nur wegen Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 ZGB/DDR (Nutzung des sozialistischen Eigentums nur zur Erfüllung der politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sonstigen Aufgaben) nach § 68 Abs. 1 Nr. 1 ZGB, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Aushöhlung des nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ZGB/DDR unantastbaren sozialistischen Eigentums und darüber hinaus als Umgehungsgeschäft i. S. v. § 2 Abs. 4 der Grundstücksverkehrsgenehmigungsverordnung/DDR (GVVO) nichtig.
2. Gegenüber dem sich hiernach ergebenden Bereicherungsanspruch der BVS auf Nutzungsentschädigung kann sich die nutzende GmbH nicht auf den Wegfall der Bereicherung wegen Aufwendungen berufen, wenn sie nicht darlegt und beweist, daß die dafür aufgewendeten Mittel aus dem Neuvermögen (d. h. im Zuge der Geschäftstätigkeit der GmbH erworbenen und realisierten Kundenforderungen sowie den Stammeinlagen der Gesellschafter) und nicht aus dem Alt-Vermögen (Zuwendungen durch Vermögensverschiebungen der SED/PDS) bestritten wurden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?