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Urteil Fristlose Kündigung bei ständig unpünktlicher Mietzahlung vor der letzten Abmahnung


Schlagworte

Fristlose Kündigung bei ständig unpünktlicher Mietzahlung vor der letzten Abmahnung

Leitsätze

1. Ob eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter unzumutbar ist mit der Folge der außerordentlichen fristlosen Kündigung, ergibt sich aus einer wertenden Betrachtung.

2. Wenn der Mieter trotz zahlreicher Abmahnungen ständig unpünktlich die Miete zahlt, kann die Kündigung auch gerechtfertigt sein, wenn nach der letzten Abmahnung der Mieter nicht mehr unpünktlich gezahlt hatte.

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