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Urteil Akteneinsicht, Notar, Befreiung von Pflicht zur Verschwiegenheit
Schlagworte
Akteneinsicht, Notar, Befreiung von Pflicht zur Verschwiegenheit
Leitsatz
Der Notar, der von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit worden ist, entscheidet nachpflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte gestattet; er ist zur Gewährung der Einsicht in die Nebenakte berechtigt, aber nicht verpflichtet.
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