Urteil Ein Teilbereich des Negativmerkmals „Schlechter Instandhaltungszustand“ der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel bereits ausreichend
Schlagworte
Ein Teilbereich des Negativmerkmals „Schlechter Instandhaltungszustand“ der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel bereits ausreichend
Leitsatz
Die Annahme des Negativmerkmals „Schlechter Instandhaltungszustand (z. B. dauernde Durchfeuchtung des Mauerwerks - auch Keller -, große Putzschäden, erhebliche Schäden an der Dacheindeckung)“ nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2021 kann bereits bei einer erheblichen Schadstelle an einem der nur beispielhaft genannten Gebäudeteile, die auf einen schlechten von dem durchschnittlichen Instandsetzungszustand ähnlicher Gebäude abweichenden Zustand des Gesamtgebäudes schließen lässt, zu bejahen sein.
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