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Urteil Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR
Schlagworte
Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR
Leitsatz
Die zur Verhinderung eines bestimmten Grenzübertritts ausgelösten Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR waren hoheitliche Maßnahmen im Einzelfall, die sich individuell und konkret gegen den Betroffenen richteten. Sie unterliegen deshalb nach § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 VwRehaG bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung.
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