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Urteil Kündigung wegen Zahlungsverzugs aufgrund einer Depression
Schlagworte
Kündigung wegen Zahlungsverzugs aufgrund einer Depression
Leitsatz
Auch eine schwere psychische Belastung mit einhergehender medikamentöser Behandlung stellt keine Rechtfertigung für einen kündigungserheblichen Zahlungsrückstand dar, es sei denn, der Mieter befindet sich in einem Zustand der Schuldunfähigkeit.
(Leitsatz der Redaktion)
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