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Urteil Fristlose Kündigung wegen Bedrohung
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Bedrohung
Leitsatz
Die Bedrohung anderer Mieter und Bewohner des Hauses mit einer schweren Körperverletzung oder sogar mit dem Tod kann auch ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
(Leitsatz der Redaktion)
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