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44 S 119/23 - Minderungsrecht des Mieters bei leicht fahrlässiger Verursachung eines Brandschadens mit Deckung der Versicherung des VermietersLeitsatz: 1. Besteht aufgrund eines durch den Mieter nicht grob fahrlässig herbeigeführten Wohnungsbrandes die Einstandspflicht der Wohngebäudeversicherung, sodass es in der Folge wegen der versicherungsrechtlichen Lösung bei der Erhaltungs- und Wiederherstellungspflicht des Vermieters verbleibt, ist der Mieter während der Unbewohnbarkeit der Wohnung zur Mietminderung berechtigt. 2. Zur Frage der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Wohnungsbrandes aufgrund einer nicht abgeschalteten Herdplatte durch einen jungen, haushaltsunerfahrenen, übermüdeten und alkoholisierten Mann in Abgrenzung zu einem Augenblicksversagen. (Leitsätze der Redaktion)LG Würzburg27.03.2023
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VIII ZR 276/23 - Ausnahme von Kündigungsbeschränkung bei Wohnungserwerb und Eigenbedarf, Cousins keine engen FamilienangehörigenDer Fall: ...- 67 S 119/23 - GE 2023, 1248). Nach...BGH10.07.2024
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V ZR 37/03 - Wirksamkeit eines Urteils ohne VerkündungLeitsatz: ZPO § 310 Wird ein Urteil entgegen § 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht verkündet, den Parteien aber zum Zwecke der Verlautbarung förmlich zugestellt, so liegt eine bloß fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit der Entscheidung nicht berührt. GG Art. 103 Abs. 1 Ein im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten Verkündungstermin erlassenes Anerkenntnisurteil kann den Anspruch des Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen.BGH12.03.2004