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Suchergebnis Urteilssuche (8 Urteile)

  1. 5 C 267/15 - Kein Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zur Mieterhöhung
    Leitsatz: Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (§ 312c BGB) gilt nicht für die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    27.10.2015
  2. 18 S 357/15 - Kein Widerrufsrecht des Mieters nach erteilter Zustimmung zur allgemeinen Mieterhöhung nach § 558 BGB
    Der Fall: ...Urteil vom 27. Oktober 2015 - 5 C 267/15...
    LG Berlin
    14.09.2016
  3. 63 S 248/16 - Mieterhöhungsverlangen als Fernabsatzgeschäft, Widerrufsrecht für Zustimmung zur Mieterhöhung, für Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem
    Urteil: ...Verbrauchervertrag i.S.d. §§ 310 Abs. 3, 312 c BGB, bei...
    LG Berlin
    10.03.2017
  4. I ZR 227/19 - Unerlaubte Rechtsberatung durch Architekten
    Leitsatz: ...Architektin stellen keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG...
    BGH
    11.02.2021
  5. 202 C 3/16 - Mieterhöhungserklärung nach § 558 BGB löst kein Widerrufsrecht aus
    Leitsatz: Verlangt ein Vermieter, der Unternehmer ist, in Textform vom Wohnungsmieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, und stimmt der Mieter ausdrücklich oder konkludent zu, so handelt es sich nicht um ein widerrufliches Fernabsatzgeschäft, weil allein ein Briefwechsel über eine Mieterhöhung weder nach teleologischen noch nach grammatikalischen Gesichtspunkten in den Anwendungsbereich i.S.d. § 312b I 1 BGB fällt. Zur Annahme eines Fernabsatzgeschäftes bedarf es zusätzlicher Anforderungen, wie z. B. dem Umstand, dass der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt; die normale - schriftliche - Korrespondenz mit einem Vertragspartner stellt kein solches Dienstleistungssystem dar. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Gelsenkirchen
    27.04.2016
  6. I ZR 171/19 - Urheberrechtlich geschützte Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen
    Leitsatz: Der Betreiber von acht Ferienwohnungen, die mit Radio- und Fernsehgeräten ausgestattet sind, an die Hör- und Fernsehrundfunksendungen über eine Verteileranlage weitergeleitet werden, greift in das ausschließliche Recht von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen ein.
    BGH
    18.06.2020
  7. IX ZR 199/03 - Gläubigeranfechtung
    Leitsatz: Wirkt der Schuldner an der Änderung eines für ihn wirtschaftlich ungünstigen Vertrages mit und wird dieser durch den anderen Vertragsteil erfüllt, so begründet die Möglichkeit, daß andernfalls der Gegner vom Vertrag zurückgetreten wäre, keine objektive Benachteiligung der Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzgläubiger.
    BGH
    19.04.2007
  8. VIII ZB 21/20 - Rechtsweg bei Streit über Zahlungsanspruch von Betreibern von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften gegenüber öffentlichen Leistungsträgern
    Leitsatz: a) Für den Zahlungsanspruch, den ein Betreiber von Obdachlosenunterkünften aus einem an ihn gerichteten, die Beherbergung eines Flüchtlings betreffenden „Kostenübernahmeschein“ eines öffentlichen Leistungsträgers ableitet, ist in der Regel nach § 51 Abs. 1 SGG der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9. Februar 2021 - VIII ZB 20/20, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; vgl. BVerwGE 96, 71, 73 ff. zur Eröffnung des seinerzeit für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten dieser Art noch gegebenen Verwaltungsrechtswegs). b) Zur Abgrenzung zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen (hier: Vertrag zwischen privatem Unterkunftsbetreiber und öffentlichem Leistungsträger über den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern; sogenannter Betreibervertrag).
    BGH
    09.02.2021