III ZR 367/16 - Amtshaftungsanspruch gegen Bezirksschornsteinfeger
Leitsatz:
Eine
dem Vertragspartner des von einer Amtspflicht primär Geschützten (hier dem von
dem Eigentümer beauftragten Generalunternehmer eines Bauvorhabens) gegebene
Auskunft ist jedenfalls dann im Interesse des Auskunftsempfängers erteilt, wenn
sich - ähnlich der Situation der Drittschadensliquidation - das
(wirtschaftliche) Risiko der Falschauskunft vollständig auf ihn verlagert hat,
während dem vorrangig geschützten Betroffenen der entsprechende Schaden nicht
entsteht.