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Urteil Erneute Fristsetzung zur Mängelbeseitigung vor fristloser Kündigung
Schlagworte
Erneute Fristsetzung zur Mängelbeseitigung vor fristloser Kündigung
Leitsätze
1. Hat der Mieter nach erfolgloser Fristsetzung zur Mängelbeseitigung (hier: Feuchtigkeitsschäden) ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, ist eine spätere fristlose Kündigung (hier: nach etwa neun Monaten) nur nach einer erneuten Aufforderung zur Mängelbeseitigung möglich.
2. Das gilt auch für eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung.
(Leitsätze der Redaktion)
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