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Urteil Vermieters Eigenmacht und Kündigungsschaden des Mieters


Schlagworte

Vermieters Eigenmacht und Kündigungsschaden des Mieters

Leitsatz

Kündigt der Mieter fristlos, weil der Vermieter oder ein vom ihm Beauftragter ohne Erlaubnis des Mieters den Balkon seiner Wohnung betritt, kommen als Kündigungsfolgeschaden die Kosten einer Zwischen- oder Ersatzunterkunft, Maklerkosten, Kosten für den Umzug und/oder die Einlagerung von Möbeln und die Kosten für den Ausbau und Einbau der mietereigenen Küche in der neuen Wohnung in Betracht.

(Leitsatz der Redaktion)

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