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Urteil Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung, aber nicht auf Zahlung der Erhöhungsbeträge
Schlagworte
Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung, aber nicht auf Zahlung der Erhöhungsbeträge
Leitsätze
1. § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln steht dem Zustimmungsverlangen des Vermieters zu einer Mieterhöhung nicht entgegen; inwieweit die Vorschrift einer Verurteilung zur Zahlung entgegensteht, bleibt offen.
2. Die Nichtzustimmung des Mieters rechtfertigt nicht die Besorgnis, der Mieter werde sich bei einer festgestellten Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels seinen Zahlungspflichten entziehen.
(Leitsätze der Redaktion)
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