19 C 457/19 - Zurückweisung einer Kündigung, Widerruf der Gestattung einer Nutzung, vertragliche Pflichtverletzung
Leitsatz:
1.
Die Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Originalvollmacht nach § 174
BGB ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Zugang der Kündigungsempfänger
zu beweisen hat.
2.
Die Gestattung der Nutzung einer Dachterrasse in einem Mietvertrag einer
Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist durch den Vermieter grundsätzlich frei
widerruflich.
3.
Der Austausch eines Schlosses der Zugangstür zu einer Dachterrasse, dessen
Nutzung dem Mieter lediglich gestattet worden war, begründet eine nicht
unerhebliche vertragliche Pflichtverletzung des Mieters i.S.d. § 573
Abs. 2 Nr. 1 BGB.
(Leitsatz zu 1 von der
Redaktion)