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Urteil Quotale Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Quotale Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Wohnraummietrechtliche „Quotenabgeltungsklauseln“ sind - nicht anders als die Vereinbarung einer „Verwaltungskostenpauschale“ oder die Kostenumlage von Kleinreparaturen - auch als Individualvereinbarung gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksam.
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