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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)

  1. VIII ZR 87/15 - Mietbegrenzung für „Geförderte“, Wohnlageeinordnung durch Gericht
    Leitsatz: Ist durch Landesgesetz in Verbindung mit der Satzung die höchstzulässige Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete gekoppelt, ist die Ermittlung mit dem Mietspiegel, der für die Einordnung der Wohnlage bestimmte Kriterien vorgibt, eine vom Gericht vorzunehmende Wertungsfrage. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    15.03.2016
  2. I ZR 232/16 - Energieausweis als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen auch für Makler
    Leitsatz: Ein Immobilienmakler ist gemäß § 5a Abs. 2 und 4 UWG verpflichtet, in einer Immobilienanzeige den Energieverbrauch des Gebäudes anzugeben, wenn ein Energieausweis vorliegt. Dazu muss die Anzeige die in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EnEV angeführten Angaben enthalten.
    BGH
    05.10.2017
  3. VII ZR 285/06 - Keine Berücksichtigung von einvernehmlichen Mieterhöhungen wegen Modernisierung bei Jahresfristberechnung; Wartefrist
    Leitsatz: ...vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03, GE 2004...
    BGH
    18.07.2007
  4. V ZB 124/11 - Wirksamkeit der nicht verkündeten Zuschlagsentscheidung bei förmlicher Zustellung; Aufhebung der Entscheidung bei Verletzung des Verfahrensrechts
    Leitsatz: Wird die Zuschlagsentscheidung entgegen der Regelung in §87 Abs. 1 ZVG nicht verkündet, ist sie gleichwohl wirksam, wenn das Versteigerungsgericht sie den Verfahrensbeteiligten zum Zweck der Verlautbarung förmlich zugestellt hat; der Verfahrensfehler führt allerdings zur Aufhebung der Entscheidung im Beschwerdeverfahren, wenn sie auf der Verletzung des Verfahrensrechts beruht, ohne den Fehler also anders ausgefallen wäre.
    BGH
    15.12.2011
  5. IV ZR 273/05 - Gebäudeversicherung, Regressverzicht des Versicherers, Haftpflicht, Deckungsumfang
    Leitsatz: 1. In der Gebäudeversicherung ergibt die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat; dem Versicherer ist der Regress auch dann verwehrt, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt (Bestätigung und Fortführung von BGHZ 145, 393). 2. Dem Gebäudeversicherer, dem der Regress gegen den Mieter verwehrt ist, steht gegen dessen Haftpflichtversicherer entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (§ 59 Abs. 2 Satz 1 VVG) ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich zu; einen vollen Ausgleich im Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung kann er nicht verlangen.
    BGH
    13.09.2006
  6. IV ZR 116/05 - Regressverzicht des Versicherers, leichte Fahrlässigkeit
    Leitsatz: 1. In der Gebäudeversicherung ergibt die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat; dem Versicherer ist der Regress auch dann verwehrt, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt (Bestätigung und Fortführung von BGHZ 145, 393). 2. Ein Regressverzicht des Gebäudeversicherers ist auch bei einem auf Dauer angelegten unentgeltlichen Nutzungsverhältnis anzunehmen.
    BGH
    13.09.2006