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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 31)
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VIII ZR 271/17 - Wärmebrücken als potentielle Gefahr für Schimmelbildung mangels abweichender Vereinbarung kein Sachmangel bei Einklang mit Baunormen bei GebäudeerrichtungLeitsatz: ...Rn. 11; vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11...BGH05.12.2018
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VIII ZR 143/15 - Voraussetzungen für die Entstehung eines Vorkaufsrechts des MietersLeitsatz: ...- V ZR 96/12, GE 2014, 182 = BGHZ 199, 136...BGH06.04.2016
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II ZR 293/93 - LPG Typ III; Rechte und Pflichten; landwirtschaftlicher Betrieb (Scheune); chemische AltlastenLeitsatz: ...1. § 17 a Abs. 5 GVG ist auch im...BGH05.02.1996
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II ZR 247/97 - Treuhandanstaltforderungen aus Ausgleichsverbindlichkeiten; Rückgriffsansprüche wegen verauslagter Zinsen; Sozialplanansprüche; RangklassenprivilegLeitsatz: ...Rangklasse des § 17 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c GesO...BGH11.01.1999
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XII ZR 96/23 - Verjährungsbeginn der Vermieteransprüche durch Schlüsseleinwurf in den BriefkastenLeitsatz: ...Senatsurteil vom 27. Februar 2019 - XII ZR 63/18...BGH29.01.2025
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VIII ZR 26/15 - Verwendereigenschaft bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stellen von Vertragsbedingungen, Aushandeln, IndividualvertragLeitsatz: ...(Bestätigung von BGH, Urteil vom 17. Februar 2010...BGH20.01.2016
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VII ZR 7/10 - Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme in Kombination mit Einbehalt von 10 % der Abschlagsrechnungen; Bauvertrag; Erfüllungsbürgschaft; WerklohnforderungLeitsatz: Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Werkleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, ist unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass die sich aus den geprüften Abschlagsrechnungen ergebenden Werklohnforderungen des Auftragnehmers nur zu 90 % bezahlt werden.BGH09.12.2010
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IX ZR 221/18 - Anwaltshonorar für fehlerhafte VertragsentwürfeLeitsatz: a) Die Kündigung des Dienstverhältnisses ist nur dann durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst, wenn zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vertragsverletzung Motiv für die außerordentliche Kündigung war und sie diese adäquat kausal verursacht hat (Anschluss an BGH, NJW 2018, 3513). b) Vorarbeiten eines Anwalts, welche noch zu keinem Arbeitsergebnis geführt haben, das an den Mandanten oder einen Dritten herausgegeben werden sollte, können eine Pflichtwidrigkeit nicht begründen, selbst wenn sie Fehler aufweisen.BGH07.03.2019
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VIII ZR 52/23 - Zulässigkeit der „enveloping- Signatur“, Streitwert bei Anspruch auf Herabset-zung der StaffelmieteLeitsatz: ...Senatsurteil vom 30. März 2022 - VIII ZR 279/21, GE...BGH15.05.2024
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VI ZR 205/09 - Unterlassung der insolvenzfesten Kautionsanlage nur ausnahmsweise Untreue; Sicherheitseinbehalt; Sperrkonto; Treuebruch; qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht; Kaution; Mietkaution; Treuhandverhältnis; VermögensfürsorgeLeitsatz: ...Auftraggebers, die von ihm gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 1...BGH25.05.2010
