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  1. VIII ZR 143/15 - Voraussetzungen für die Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters
    Leitsatz: ...- V ZR 96/12, GE 2014, 182 = BGHZ 199, 136...
    BGH
    06.04.2016
  2. IX ZR 221/18 - Anwaltshonorar für fehlerhafte Vertragsentwürfe
    Leitsatz: a) Die Kündigung des Dienstverhältnisses ist nur dann durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst, wenn zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vertragsverletzung Motiv für die außerordentliche Kündigung war und sie diese adäquat kausal verursacht hat (Anschluss an BGH, NJW 2018, 3513). b) Vorarbeiten eines Anwalts, welche noch zu keinem Arbeitsergebnis geführt haben, das an den Mandanten oder einen Dritten herausgegeben werden sollte, können eine Pflichtwidrigkeit nicht begründen, selbst wenn sie Fehler aufweisen.
    BGH
    07.03.2019
  3. V ZR 230/91 - Ausreiseverkauf durch staatlichenTreuhänder; Kaufvertragsmangel; Vorrang zivilrechtlicher Ansprüche bei Mängeln des Veräusserungsgeschäfts; Bindung der Rechtswegentscheidung im Berufungsrechtszug
    Leitsatz: ...§ 17 a GVG vorgesehen, erst im...
    BGH
    12.11.1992
  4. XII ZR 86/11 - Verjährungshemmung nicht durch negative Feststellungsklage oder Verteidigung des Gläubigers; Anspruch auf Rückzahlung; Mietkaution
    Urteil: ...Kautionsrückzahlungsanspruch i. S. v. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB...
    BGH
    15.08.2012
  5. V ZR 121/96 - Bodenreformgrundstück; Auflassungsvormerkung zugunsten eines Dritten; Zuteilungsfähigkeit des Erben; Zugehörigkeit zu Land , Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaftsbetrieb; Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe/Bäuerlichen Handelsgenossenschaft (VdgB/BHG)
    Leitsatz: 1. Hat das Grundbuchamt unter Verstoß gegen das Sicherungssystem von Art. 233 § 13 EGBGB aufgrund Bewilligung des Erben eines Bodenreformeigentümers eine Auflassungsvormerkung zugunsten eines Dritten eingetragen und erst bei der Eigentumsumschreibung auf diesen Dritten den Schutz des Landes durch eine vorrangige Auflassungsvormerkung berücksichtigt, ist ein Auflassungsanspruch des Landes nach Art. 233 § 11 Abs. 3 schon wegen Unmöglichkeit seiner Erfüllung unbegründet. 2. Zuteilungsfähig (Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB) ist grundsätzlich nur derjenige Erbe, der am 15. März 1990 einer LPG angehörte oder bis zu diesem Zeitpunkt einen Zuteilungsantrag gestellt hatte, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab. 3. Die Zugehörigkeit von Betrieben zur Land , Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB) beurteilt sich grundsätzlich und zunächst danach, inwieweit sie administrativ dem Bereich des damaligen Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) zugeordnet waren. Das war bei der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe/Bäuerlichen Handelsgenossenschaft (VdgB/BHG) nicht der Fall.
    BGH
    18.07.1997
  6. V ZB 22/92 - Rechtswegzuständigkeit; Bindungswirkung; Beschwerdezulässigkeit; Vorabentscheidung; Ausreiseverkauf; formnichtiger Kaufvertrag; Grundbuchberichtigung; Vorrang der Grundbuchberichtigung vor Restitution
    Leitsatz: ...Oberlandesgerichts), anders als nach § 17 a GVG...
    BGH
    12.11.1992
  7. II ZR 247/97 - Treuhandanstaltforderungen aus Ausgleichsverbindlichkeiten; Rückgriffsansprüche wegen verauslagter Zinsen; Sozialplanansprüche; Rangklassenprivileg
    Leitsatz: ...Rangklasse des § 17 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c GesO...
    BGH
    11.01.1999
  8. V ZR 22/22 - Folgen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags, Löschung der Auflassungsvormerkung
    Leitsatz: 1. Die rechtskräftige Entscheidung, mit der die Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags festgestellt wird, hat präjudizielle Bedeutung für die Entscheidung über die Berichtigung des Grundbuchs wegen Erlöschens des durch Vormerkung gesicherten Anspruchs aus diesem Vertrag; mit Rechtskraft des Feststellungsurteils steht fest, dass die Auflassungsvormerkung nicht entstanden und das Grundbuch hinsichtlich deren Eintragung unrichtig ist.2. Ist in einem Vorprozess eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung rechtskräftig abgewiesen worden, ist ein mit dem Klageantrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags verbundener erneuter Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Vormerkung nur dann zulässig, wenn die Klageanträge dergestalt in ein Eventualverhältnis gestellt werden, dass der auf Grundbuchberichtigung gerichtete Antrag nur hilfsweise für den Fall gestellt wird, dass der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags Erfolg hat.
    BGH
    17.02.2023