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  1. VIII ZR 107/13 - Fristlose Kündigung bei erfundener Mietzahlungsbescheinigung; Vorvermieterbescheinigung; Wirkung der Enthaftungserklärung (Freigabeerklärung) des Treuhänders; Insolvenzverwalter
    Leitsatz: Die Vorlage einer „frei erfundenen" Vorvermieterbescheinigung stellt eine erhebliche Verletzung (vor)vertraglicher Pflichten dar, die eine Vertragsfortsetzung für den Vermieter unzumutbar machen und somit eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Treuhänders gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO („Freigabeerklärung") erhält der Mieter die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über seine Wohnung zurück. Eine Kündigung des Vermieters ist ab diesem Zeitpunkt dem Mieter gegenüber auszusprechen (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. Mai 2012 - VIII ZR 327/11, GE 2012, 889 [892] = NJW 2012, 2270 Rn. 32).
    BGH
    09.04.2014
  2. XII ZR 161/13 - Entschädigung für Bauwerk auf Erholungsgrundstück; Verkehrswertermittlung nach beabsichtigter Nutzung nach Rückerhalt; keine Verkehrswerterhöhung bei beabsichtigtem Abriss; Datschengrundstück
    Leitsatz: 1. Bei der Verkehrswertermittlung gemäß § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG kommt der vom Grundstückseigentümer beabsichtigten Nutzung des vom Nutzer errichteten Bauwerks nach Rückerhalt maßgebliche Bedeutung zu. 2. Daher fehlt es regelmäßig an einer Verkehrswerterhöhung durch das Bauwerk, wenn der Grundstückseigentümer dessen Abriss und die Renaturierung des Grundstücks plant.
    BGH
    09.04.2014
  3. XII ZB 5/13 - Wert bei Auskunftserteilung
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer des zur Auskunftserteilung Verurteilten bemisst sich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    09.04.2014
  4. XI ZR 341/12 - Auskunftsverweigerung der Bank über Innenprovision bei Anlagegeschäft; Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung; Rückvergütung; Kick-back
    Leitsatz: Ein Anlageinteressent, der im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach der Höhe der an die Bank fließenden Provision fragt und trotz ausdrücklicher Erklärung des Anlageberaters der Bank, ihm die Höhe der an die Bank fließenden Rückvergütung nicht mitzuteilen, das Anlagegeschäft gleichwohl abschließt, verhält sich widersprüchlich, wenn er später von der Bank Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung geltend macht.
    BGH
    08.04.2014
  5. VI ZR 197/13 - Zulässige Veröffentlichung von Fotos über das Mieterfest einer Wohnungsbaugesellschaft; Bildberichterstattung; Bereich der Zeitgeschichte
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit der Bildberichterstattung über das Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft in deren an ihre Mieter gerichteten Informationsbroschüre.
    BGH
    08.04.2014
  6. VIII ZR 216/13 - Zu den Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Vergleichswohnungen; Übereinstimmung von Wohnwertmerkmalen
    Leitsatz: 1. Die Angabe von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsverlangen dient nicht dem Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern soll dem Mieter lediglich Hinweise zum ansatzweisen Nachvollzug der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens geben. 2. Bei den Anforderungen an die Vergleichbarkeit der zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens genannten Wohnungen ist ein großzügiger Maßstab anzulegen; keineswegs ist eine Übereinstimmung oder gar „Identität" in allen Wohnwertmerkmalen zu fordern. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    08.04.2014
  7. VIII ZB 30/13 - Berufungswert bei Zustimmungsklage zur Mieterhöhung; Wert der Beschwer; Streitwert
    Leitsatz: Der Wert des Beschwerdegegenstandes des zur Zustimmung zur Mieterhöhung verurteilten Mieters entspricht dem Wert seiner Verurteilung in erster Instanz (materielle Beschwer). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    08.04.2014
  8. V ZR 275/12 - Begrenzung der Schadensersatzpflicht eines Grundstücksverkäufers bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Mängelbeseitigung
    Leitsatz: a) Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen. b) Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien festzustellen. c) Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200 % des mangelbedingten Minderwerts übersteigen. d) Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.
    BGH
    04.04.2014
  9. V ZR 168/13 - Keine Prozesskosten-Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers; Zweitbeschluss über Wirtschaftsplan und Sonderumlage
    Leitsatz: Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen; eine Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gemäß § 16 Abs. 8 WEG kommt nicht in Betracht. Der Wirtschaftsplan kann nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen; nichts anderes gilt für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage als Ergänzung des Wirtschaftsplans.
    BGH
    04.04.2014
  10. V ZR 167/13 - Zweitbeschluss über Sonderumlage
    Leitsatz: Der Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage als Ergänzung des Wirtschaftsplans kann bei Zweifeln an seiner Wirksamkeit durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    04.04.2014