Urteil Kein Schadensersatz wegen Rückzugs aus Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag, zur Haftung aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen
Schlagworte
Kein Schadensersatz wegen Rückzugs aus Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag, zur Haftung aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen
Leitsätze
1. Auch nach länger andauernden Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag kann sich ein Verhandlungspartner grundsätzlich ohne Nachteile von den Verhandlungen zurückziehen. Macht der andere Vertragsteil im Hinblick auf einen erhofften Vertragsschluss Aufwendungen, dann trägt er selbst die damit verbundenen Risiken.
2. Die Eigenverantwortung für die Beschaffung notwendiger Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko stellt einen zentralen Vertrauensaspekt dar, der auch bei der Beurteilung von Informationspflichten zu beachten ist. In einer Marktwirtschaft ist im Grundsatz jede Seite selbst dafür verantwortlich, sich über die Marktverhältnisse zu informieren und sich vertragsrelevante Informationen zu verschaffen. Eine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen können, besteht nicht.
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