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Urteil Berliner Mietspiegel 2021 als einfacher Mietspiegel wirksam


Schlagworte

Berliner Mietspiegel 2021 als einfacher Mietspiegel wirksam

Leitsätze

1. Der Berliner Mietspiegel 2019 ist (jedenfalls auch) ein einfacher Mietspiegel i.S.d. § 558c BGB, der neu erstellt ist.

2. An die Fortschreibung eines einfachen Mietspiegels werden im Gesetz keine Anforderungen geknüpft.

3. Der Berliner Mietspiegel 2021 ist deshalb (jedenfalls) ein ordnungsgemäß angepasster einfacher Mietspiegel i.S.d. § 558c BGB und kann als Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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