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VIII ZR 270/15 - Begründungserfordernis für Eigenbedarfskündigung, Tiefenprüfung bei der InteressenabwägungLeitsatz: ..., zuletzt Urteil vom 23. September 2015 - VIII ZR...BGH15.03.2017
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VIII ZR 300/15 - Vorratskündigung bei Eigenbedarf und vorgeschobener EigenbedarfLeitsatz: ..., Urteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14...BGH11.10.2016
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VIII ZR 297/14 - Keine Eigenbedarfskündigung ohne Mindestmaß der Entschlossenheit zur Eigennutzung, vager Eigenbedarf, Konkretisierungserfordernisse bei der Erforschung innerer TatsachenUrteil: ..., ausreichend (BGH vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13...BGH23.09.2015
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VIII ZR 243/16 - Strenge Anforderungen an Verwertungskündigung, erheblicher Nachteil bei der VerwertungskündigungTeaser: .... Januar 2009 - VIII ZR 9/08), betont der BGH jetzt...BGH27.09.2017
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VIII ZR 346/19 - Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung im NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenLeitsatz: ..., Beschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZR 183/08, juris)....BGH09.02.2021
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VIII ZR 76/20 - Unwirksamer Kündigungsverzicht nach ZwangsversteigerungLeitsatz: Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen - hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung -, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.BGH15.09.2021
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VIII ZR 232/15 - Eigenbedarf für Gesellschafter einer GbR, Umfang der Anbietpflicht einer Ersatzwohnung und Rechtsfolgen einer Verletzung der AnbietpflichtLeitsatz: ...von Senat, Urteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR...BGH14.12.2016
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VIII ZR 6/19 - Sachverständigengutachten zur Erkrankung bei geltend gemachter Umzugs-härteLeitsatz: ...22.5.2019 - VIII ZR 180/18, BGHZ 222, 133 Rn. 44...BGH28.04.2021
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VIII ZR 44/16 - Ordentliche Kündigung wegen Betriebsbedarfs, Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs, sekundäre Darlegungslast des VermietersLeitsatz: ...Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06, NZM...BGH29.03.2017
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65 S 172/23 - Eigenbedarfskündigung, angemessener Ersatzwohnraum i.S.v. § 574 Abs. 2 BGB, Nachweis hinsichtlich Bemühungen um Ersatzwohnraum, RäumungsfristLeitsatz: 1. Es genügt für die (formelle) Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung, wenn die privilegierte Bedarfsperson namentlich genannt wird; die namentliche Nennung des Lebensgefährten, der mit einziehen soll, ist nicht erforderlich.2. An angemessenem Ersatzwohnraum, der zu zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, fehlt es nicht schon deshalb, weil eine angebotene Ersatzwohnung deutlich kleiner ist als die bisherige. Eine Wohnung mit drei Zimmern ist für drei Personen grundsätzlich zumutbar; auch dass vom Familiennettoeinkommen 28 % für die Miete aufgebracht werden müssten, schließt für sich genommen die Zumutbarkeit nicht aus.3. Die Tatsache, dass in Berlin die Gesetzes- bzw. Verordnungslage einer tatsächlichen Mangellage auf dem örtlichen Wohnungsmarkt Rechnung trägt, genügt nicht, um den Nachweis dafür, dass geeigneter Ersatzwohnraum nicht beschafft werden kann, als geführt anzusehen. Feststellungen dazu, ob der Mieter seiner Obliegenheit nachgekommen ist, sich intensiv um angemessenen Ersatzwohnraum zu bemühen, sind nicht im Hinblick auf eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt entbehrlich.4. Zur Interessenabwägung zur Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 ZPO (hier: Frist von rund sieben Monaten bis zum 30.11.2024).(Leitsätze der Redaktion WuM)LG Berlin II18.04.2024