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Suchergebnis Urteilssuche (4181 - 4190 von 7944)

  1. 15 C 250/91 - Mietpreisüberhöhung; Klage auf Feststellung der Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete
    Leitsatz: Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung eines Feststellungsanspruches, daß die ortsübliche Miete nicht nur unerheblich überschritten worden sei.
    AG Schöneberg
    06.08.1991
  2. 17 C 592/89 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Eine Vergleichswohnung kann dann nicht zur Begründung des Miet erhöhungsverlangens herangezogen werden, wenn die Wohnlage der benannten Wohnung von derjenigen des Mieters abweicht.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    21.09.1990
  3. 3 C 87/89 - Mangel; Baulärm; Minderungsquote
    Leitsatz: Baulärm, der von einem Nachbargrundstück ausgeht, stellt einen Mangel der Mietsache dar und kann über einen längeren Zeitraum zu einer durchschnittlichen Minderung von 3 % berechtigen.
    AG Tiergarten
    14.12.1989
  4. 5 C 351/89 - Schadensminderungspflicht; Ersatzanspruch für Anwaltskosten<br />Leitsatz<br />Der Vermieter verstößt gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung eines erstmaligen Zahlungsrückstandes des Mieters beauftragt, obwohl er selbst mit dem Miete
    Leitsatz: Der Vermieter verstößt gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung eines erstmaligen Zahlungsrückstandes des Mieters beauftragt, obwohl er selbst mit dem Mieter in ständiger Verbindung steht.
    AG Bonn
    30.11.1989
  5. 11 C 448/89 - Untermieter; Besitzrecht; Räumungsfrist; Räumung; beendeter Hauptmietvertrag
    Leitsatz: Solange der Hauptmieter die Wohnung während der Dauer der vereinbarten Räumungsfrist innehat, kann der Untermieter trotz beendeten Hauptmietvertrages gegenüber dem Vermieter ein Besitzrecht gem. § 986 BGB geltend machen.
    AG Aachen
    18.10.1989
  6. 6 C 446/89 - Wartefrist; Zustimmungsverlangen; Mieterhöhung
    Leitsatz: Der Beginn der Jahresfrist für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist nicht davon abhängig, wann das Urteil über die in einem vor-angegangenen Verfahren geltend gemachte Mieterhöhung zugestellt worden ist, sondern ab wann der Mieter nach der vorangegangenen Mieterhöhung den neuen Mietzins zu zahlen verpflichtet war.
    AG Charlottenburg
    03.10.1989
  7. 38 C 269/89 - Betriebskosten; Heizungseinbau; Umlage bei nachträglich eingebauter Gasetagenheizung; Immissionsschutzmessungskosten; Wartungskosten
    Leitsatz: Der Mieter hat die Kosten der Immissionsschutzmessung und der Wartung der nachträglich in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung nach Treu und Glauben auch dann zu zahlen, wenn diese Ko-sten im schriftlichen Mietvertrag keine Erwähnung finden.
    AG Bochum
    30.08.1989
  8. 11 C 202/89 - Kündigungsabwehr/Anwaltskosten; Positive Vertragsverletzung; Anwalt/Kosten bei Kündigungsabwehr; Anwaltskosten/für Kündigungsabwehr; Kündigung/unberechtigte (Anwaltskosten); Mieterberatung/Anwaltskosten; Mitverschulden des Mieters/Kündigungsabwehr; Rechtsanwalt/Kosten für Kündigungsabwehr; Kündigung/unberechtigte als positive Vertragsverletzung; Schadensersatz, Anwaltskosten
    Leitsatz: Die zur Abwehr einer unberechtigten Kündigung anfallenden Anwaltskosten kann der Mieter dann vom Vermieter unter dem Gesichtspunkt einer positiven Forderungsverletzung zurückverlangen, wenn die Einschaltung des Anwalts objektiv geboten war.
    AG Schöneberg
    26.07.1989
  9. 11 C 202/89 - Eigenbedarfskündigung (vorhersehbarer Eigenbedarf); Kündigungszeitpunkt/künftiger Eigenbedarf; Eigenbedarf/vorhersehbarer; Kündigung wegen Eigenbedarfs/Sohn des Vermieters (Studium); Studium eines Vermieterkindes/Eigenbedarfskündigung; Vorhersehbarkeit/der Eigenbedarfsgründe; Künftiger Eigenbedarf/Kündigungszeitpunkt; Rechtsmißbrauch/Künftiger und vorhersehbarer Eigenbedarf; Wartemietverhältnis/Kündigung wegen Eigenbedarfs des Hauptmieters
    Leitsatz: 1. Das Ende der Kündigungsfrist und der dargelegte Eigenbedarf müssen in einem zeitlichen Zusammenhang stehen (hier verneint bei einer Differenz von einem halben Jahr). 2. Ist der Eigenbedarf (hier: Abitur des Sohnes und Aufnahme des Studiums) bei Abschluß des Mietvertrages vorhersehbar, kann eine Eigenbedarfskündigung gem. § 242 BGB gegen Treu und Glauben verstoßen. 3. Es ist zweifelhaft, ob die Entscheidungen des BVerfG vom 14.2.1989 auch für Vermieter gelten, die nicht gleichzeitig Eigentümer der Wohnung sind.
    AG Schöneberg
    13.07.1989
  10. 37 b C 2716/88 - Eigenbedarf; Ersatzwohnung; Alternativwohnung; Kündigung
    Leitsatz: Für die Deckung des Eigenbedarfs muß der Vermieter auf eine im gleichen Haus vorhandene, im wesentlichen gleichwertige Wohnung zurückgreifen, auch wenn er mit dieser Wohnung höhere Mieteinkünfte erzielen könnte.
    AG Hamburg
    07.06.1989