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31 C 88/17 - Kostentragung bei verzögerter Zustimmung zu berechtigtem MieterhöhungsverlangenLeitsatz: War der Mieter mit seiner Zustimmungserklärung zu einem begründeten Mieterhöhungsverlangen des Vermieters (§§ 558 ff. BGB) in Verzug, hat er auch die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 296 Abs. 3 Satz 3 ZPO zu tragen, wenn dann die Zustimmung zur Mieterhöhung durch ihn nach Einreichung der Klage, aber noch vor deren Zustellung erklärt wird, und der Vermieter die Klage hierauf hin zurücknimmt.AG Brandenburg a. d. Havel02.10.2017
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31 C 156/16 - Keine Minderung wegen optischer Beeinträchtigung durch MüllplatzLeitsatz: Verlegt der Vermieter den Mülltonnenplatz in die Nähe der Erdgeschosswohnung des Mieters, ohne dass Geruchs- und Lärmbelästigungen damit verbunden sind, ist die bloße optische Beeinträchtigung unerheblich und berechtigt nicht zur Mietminderung. (Leitsatz der Redaktion)AG Brandenburg a. d. Havel13.10.2017
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30 C 3/07 - Keine nachträgliche Korrektur von Nachlässigkeitsfehlern einer Betriebskostenabrechnung für Gewerberaum nach Saldoausgleich, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, konkludenter kausaler Anerkenntnisvertrag, Korrekturvorbehalt in BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Hat der Gewerberaummieter eine Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter den Saldo ausgeglichen, sind Vermieter und Mieter mit einer nachträglichen Korrektur der Abrechnung, die bereits vor dem Saldoausgleich durch gründliche Prüfung hätte offenbar werden können, ausgeschlossen; insoweit liegt konkludent ein kausaler Anerkenntnisvertrag (deklaratorisches Schuldanerkenntnis) vor. 2. Zur Reichweite eines Korrekturvorbehalts in einer Betriebskostenabrechnung.AG Brandenburg a. d. Havel07.02.2007
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31 C 125/16 - Lärmbelästigung als Kündigungsgrund, Beweislast für VermieterUrteil: ...Das Gericht...AG Brandenburg a. d. Havel24.05.2017
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31 C 112/16 - Freigabe des Mietkautionssparbuches, Änderung des Maßstabs der BetriebskostenLeitsatz: 1. Die für eine Aufrechnung (§§ 215, 387 BGB) erforderliche Gleichartigkeit fehlt zwischen einem vom (ehemaligen) Vermieter geltend gemachten Zahlungsanspruch und einem vom (ehemaligen) Mieter geltend gemachten Anspruch auf Freigabe des Mietkautionssparbuches, solange die Mietsicherheit noch nicht durch den Vermieter verwertet wurde. 2. Bei Änderung des Maßstabs der Betriebskosten (§ 556a Abs. 2 BGB) sind die bei einer (Teil-) Bruttomiete bislang enthaltenen Betriebskosten von der bisherigen Miete entsprechend vorab herabzusetzen.AG Brandenburg a. d. Havel22.06.2017
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34 C 84/16 - Entgangener Gewinn durch Nichtvermietbarkeit einer Ferienwohnung wegen BauschädenLeitsatz: Zur Schätzung der Höhe des Ausfallschadens bei Nichtvermietbarkeit von Ferienwohnungen einer Pension, wenn der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns des Pensionsinhabers dem Grunde nach unstreitig ist (§ 252 BGB, § 287 ZPO). (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Brandenburg a. d. Havel03.07.2017
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32 C 725/00 - Streitwert; Zufahrtdienstbarkeit; WertbestimmungLeitsatz: Wert einer Grunddienstbarkeit.AG Brandenburg a. d. Havel01.10.2002
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31 C 11/12 - Mieterhöhungsverfahren; sofortiges Anerkenntnis; verweigerte Offenlegung der BerechnungsdatenUrteil: ...Das Gericht folgte dem Antrag, weil...AG Brandenburg a. d. Havel21.11.2012
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31 C 256/14 - Geplanter Balkon als Zusicherung bei WohnungsvermietungLeitsatz: Ein in einem Mietvertrag ausdrücklich als mitvermieteter „Balkon geplant" gilt als Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB, so dass spätestens ein Jahr nach Übergabe der Räume dieser Balkon auch durch den Vermieter zu errichten ist.AG Brandenburg a. d. Havel22.05.2015
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34 C 93/12 - Einfriedungspflicht des Nachbarn, Einschränkungen nach dem BundesnaturschutzgesetzLeitsatz: 1. Ein mobiler Elektro-Weide-Zaun ist keine „Einfriedung“ im Sinne des Nachbarrechts. 2. Zur Frage, inwieweit eine Einfriedungspflicht des Grundstücksnachbarn gemäß dem Landes-Nachbarrecht i. V. m. Art. 124 EGBGB besteht, wenn das Grundstück zugleich teilweise ein Teil der „freien Landschaft“ im Sinne des § 59 BNatschG i. V. m. den Ausführungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer ist.AG Brandenburg a. d. Havel05.08.2015