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  1. 31 C 88/17 - Kostentragung bei verzögerter Zustimmung zu berechtigtem Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: War der Mieter mit seiner Zustimmungserklärung zu einem begründeten Mieterhöhungsverlangen des Vermieters (§§ 558 ff. BGB) in Verzug, hat er auch die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 296 Abs. 3 Satz 3 ZPO zu tragen, wenn dann die Zustimmung zur Mieterhöhung durch ihn nach Einreichung der Klage, aber noch vor deren Zustellung erklärt wird, und der Vermieter die Klage hierauf hin zurücknimmt.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    02.10.2017
  2. 31 C 156/16 - Keine Minderung wegen optischer Beeinträchtigung durch Müllplatz
    Leitsatz: Verlegt der Vermieter den Mülltonnenplatz in die Nähe der Erdgeschosswohnung des Mieters, ohne dass Geruchs- und Lärmbelästigungen damit verbunden sind, ist die bloße optische Beeinträchtigung unerheblich und berechtigt nicht zur Mietminderung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    13.10.2017
  3. 30 C 3/07 - Keine nachträgliche Korrektur von Nachlässigkeitsfehlern einer Betriebskostenabrechnung für Gewerberaum nach Saldoausgleich, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, konkludenter kausaler Anerkenntnisvertrag, Korrekturvorbehalt in Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Hat der Gewerberaummieter eine Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter den Saldo ausgeglichen, sind Vermieter und Mieter mit einer nachträglichen Korrektur der Abrechnung, die bereits vor dem Saldoausgleich durch gründliche Prüfung hätte offenbar werden können, ausgeschlossen; insoweit liegt konkludent ein kausaler Anerkenntnisvertrag (deklaratorisches Schuldanerkenntnis) vor. 2. Zur Reichweite eines Korrekturvorbehalts in einer Betriebskostenabrechnung.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    07.02.2007
  4. 31 C 125/16 - Lärmbelästigung als Kündigungsgrund, Beweislast für Vermieter
    Urteil: ...Das Gericht...
    AG Brandenburg a. d. Havel
    24.05.2017
  5. 31 C 112/16 - Freigabe des Mietkautionssparbuches, Änderung des Maßstabs der Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Die für eine Aufrechnung (§§ 215, 387 BGB) erforderliche Gleichartigkeit fehlt zwischen einem vom (ehemaligen) Vermieter geltend gemachten Zahlungsanspruch und einem vom (ehemaligen) Mieter geltend gemachten Anspruch auf Freigabe des Mietkautionssparbuches, solange die Mietsicherheit noch nicht durch den Vermieter verwertet wurde. 2. Bei Änderung des Maßstabs der Betriebskosten (§ 556a Abs. 2 BGB) sind die bei einer (Teil-) Bruttomiete bislang enthaltenen Betriebskosten von der bisherigen Miete entsprechend vorab herabzusetzen.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    22.06.2017
  6. 34 C 84/16 - Entgangener Gewinn durch Nichtvermietbarkeit einer Ferienwohnung wegen Bauschäden
    Leitsatz: Zur Schätzung der Höhe des Ausfallschadens bei Nichtvermietbarkeit von Ferienwohnungen einer Pension, wenn der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns des Pensionsinhabers dem Grunde nach unstreitig ist (§ 252 BGB, § 287 ZPO). (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    03.07.2017
  7. 32 C 725/00 - Streitwert; Zufahrtdienstbarkeit; Wertbestimmung
    Leitsatz: Wert einer Grunddienstbarkeit.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    01.10.2002
  8. 31 C 11/12 - Mieterhöhungsverfahren; sofortiges Anerkenntnis; verweigerte Offenlegung der Berechnungsdaten
    Urteil: ...Das Gericht folgte dem Antrag, weil...
    AG Brandenburg a. d. Havel
    21.11.2012
  9. 31 C 256/14 - Geplanter Balkon als Zusicherung bei Wohnungsvermietung
    Leitsatz: Ein in einem Mietvertrag ausdrücklich als mitvermieteter „Balkon geplant" gilt als Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB, so dass spätestens ein Jahr nach Übergabe der Räume dieser Balkon auch durch den Vermieter zu errichten ist.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    22.05.2015
  10. 34 C 93/12 - Einfriedungspflicht des Nachbarn, Einschränkungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
    Leitsatz: 1. Ein mobiler Elektro-Weide-Zaun ist keine „Einfriedung“ im Sinne des Nachbarrechts. 2. Zur Frage, inwieweit eine Einfriedungspflicht des Grundstücksnachbarn gemäß dem Landes-Nachbarrecht i. V. m. Art. 124 EGBGB besteht, wenn das Grundstück zugleich teilweise ein Teil der „freien Landschaft“ im Sinne des § 59 BNatschG i. V. m. den Ausführungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer ist.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    05.08.2015