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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 7803)

  1. VG 14 A 236.81 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Fenster; Kastendoppelfenster; Kunststoffrahmenfenster; Isolierverglasung; Instandhaltungspflicht
    Leitsatz: Der Ersatz eines Kastendoppelfensters durch ein Kunststoffrahmenfenster mit Isolierverglasung ist keine Modernisierung.
    VG Berlin
    04.10.1982
  2. 4 U 133/82 - Berechnung des Mietzinserhöhungsanspruchs; ersparte Instandsetzungsmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Die Mieterhöhung nach § 3 MHG ist auf der Grundlage der aus Anlaß der Modernisierung insgesamt für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu berechnen, wobei gegebenenfalls tatsächlich ersparte Instandsetzungskosten abzuziehen sind (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Celle vom 16. März 1981 - RE Miet 1 zum Leitsatz Satz 1 ). 2. Die Kosten künftig ersparter Instandsetzungsmaßnahmen sind bei der Berechnung des Mietzinserhöhungsanspruchs nicht abzuziehen (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Celle vom 16. März 1981- 1.c. zum Leitsatz Satz 2 - sowie an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. April 1981, RE Miet 1 zum Leitsatz Nr. 2).
    HansOLG Hamburg
    06.10.1982
  3. 65 S 56/82 - Stellvertreter des Mieters bei Einsichtsrecht; Mietervertreter, Rechtsberatung, Einsichtnahme, Berechnungsunterlagen
    Leitsatz: Der Vermieter ist aufgrund mietvertraglicher Nebenpflichten in Verbindung mit § 167 BGB gehalten, Mietervertretern Einsicht in die Unterlagen von Umlageabrechnungen zu gewähren.
    LG Berlin
    19.10.1982
  4. 62 T 102/82 - Kosten einer durch Mietnachzahlung erledigten Räumungsklage; Veranlassung zur Klageerhebung; Abmahnung; Hauptsachenerledigung; Mietrückstände; Nachzahlung innerhalb der Schonfrist
    Leitsatz: Zur Kostentragung bei einer Räumungsklage, wenn innerhalb der Schonfrist des § 554 Abs. 2 Ziffer 2 BGB die geforderten Mieten nachgezahlt werden.
    LG Berlin
    21.10.1982
  5. 3 RE-Miet 4/82 - Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: ...Das Gericht hat bei der Prüfung, ob...
    OLG Karlsruhe
    26.10.1982
  6. 3 REMiet 4/82 - Kündigung, Eigenbedarf; Kündigung; Kündigungsschutz; Eigenbedarf; umfassende Würdigung; Einzelfall, Umstände des; berechtigtes Interesse; Erlangungsinteresse
    Leitsatz: ...Das Gericht hat bei der Prüfung, ob...
    OLG Karlsruhe
    26.10.1982
  7. 11 C 625/82 - Verbotene Eigenmacht; Eigenmacht/verbotene durch Vermieter; Entfernung/eines Fahrrades durch den Vermieter; Fahrrad/Entfernung durch den Vermieter; verbotene Eigenmacht/des Vermieters durch Entfernung eines Fahrrades vom Hof; einstweilige Verfügung/gegen Entfernung des Fahrrades vom Hof
    Leitsatz: Eigenmächtiges Entfernen des Fahrrades des Mieters vom Hof durch den Vermieter stellt verbotene Eigenmacht dar; gegen eine dahingehende Androhung kann der Mieter eine einstweilige Verfügung erwirken, die allerdings die Entscheidung in der Hauptsache (Recht des Mieters, sein Fahrrad auf dem Hof abzustellen) in keiner Weise präjudiziert.
    AG Schöneberg
    29.10.1982
  8. 6 C 312.82 - Rohrverstopfung durch Haare; Badewanne - vertragsmäßiger Gebrauch; Rohrreinigung - Kosten; Bodenablauf; Abflußleitung; Instandhaltungspflicht; Wartung - Zumutbarkeit; Überschwemmung - Verursachung; Badezimmer - Rohrverstopfung, Haare; Haare, Rohrverstopfung; Waschmittelreste; Blumenerde
    Leitsatz: 1. Vom Mieter kann verlangt werden, daß er in normalen Abständen durch den Gebrauch eines Rohrreinigungsmittels die Abflüsse wartet; weitergehende Arbeiten, die gewisse technische Fähigkeiten voraussetzen, sind dem Mieter nicht zuzumuten. 2. Daß sich im Bodenablauf einer Badewanne Seife, Haare und auch Blumenerde befinden, liegt in der Natur der Sache. 3. Zu den Instandhaltungsverpflichtungen des Vermieters in bezug auf die Rohrreinigung.
    AG Neukölln
    11.11.1982
  9. 4 U 174/82 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHRG, welches darauf gestützt wird, daß zu dem obersten Wert des in Betracht kommenden Rasterfeldes des Mietenspiegels ein Zuschlag zu machen ist, weil seit Erhebung der Daten zum Mietenspiegel geraume Zeit verstrichen ist, kann einen entsprechend erhöhten Anspruch gegen den Mieter nicht rechtfertigen. 2. Dies gilt auch für den Fall, daß a) das Mietobjekt in einem Ballungszentrum liegt, in welchem gesteigerte Nachfrage nach Wohnraum besteht, b) zwischen dem Abschluß der Datenerhebung zum Mietenspiegel und der Abgabe der Anforderungserklärung nach § 2 MHRG ein Zeitraum von über zwei Jahren liegt, c) der Zuschlag sich an der Mietentwicklung nach dem Bundesmietenindex orientiert, und d) dieser Zuschlag nicht den überwiegenden Teil des Erhöhungsverlangens ausmacht. 3. Ein Mieterhöhungsverlangen, welches im Sinne der vorstehenden Nrn. 1 beziehungsweise 2 begründet wird, ist bis zur Höhe des Oberwertes des in Betracht kommenden Rasterfeldes des Mietenspiegels teilweise formell wirksam, wenn es diesen mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt und zugleich aufzeigt, von welchem Betrage ab der Zuschlag gemäß Nr. 1 beginnt.
    HansOLG Hamburg
    12.11.1982
  10. 4 U 181/81 - Überschreitung der örtlichen Vergleichsmiete; Berechnung der Wesentlichkeitsgrenze
    Leitsatz: 1 ) a) Der Ausgangswert für die Berechnung der Wesentlichkeitsgrenze im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 WiStG ist die konkret für die in Frage stehende Wohnung ermittelte örtliche Vergleichsmiete. b) Eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 % ist nicht unwesentlich. (Anschluß an Oberlandesgericht Stuttgart, Rechtsentscheid Az. 8 Re Miet 1/81 vom 7. Juli 1981) 2) Liegt eine Mietpreiserhöhung nach § 5 WiStG vor, so ist die Vereinbarung nichtig, soweit der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt (Anschluß an die Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7. Juli 1981 und des Oberlandesgerichts Karlsruhe Az. 3 RE-Miet 11/81 vom 2. Februar 1982).
    HansOLG Hamburg
    15.11.1982