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Suchergebnis Urteilssuche (7621 - 7630 von 7812)
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2 K 124/93. Me - Ausgangsbehörde; Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Grundstücksverkehrsordnung; Aufbaugebietserklärung; InvestitionsbescheinigungLeitsatz: 1. Abschließende Entscheidung im Sinne des Art. 14 Abs. 4 2. VermRÄndG ist die Entscheidung der Ausgangsbehörde. 2. Offensichtliche Unbegründetheit im Sinne von § 1 Abs. 2 GVO (1992) liegt nur dann vor, wenn sich die Abweisung eines Restitutionsantrages geradezu aufdrängt.VG Meiningen28.07.1993
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2 K 132/94 Me - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Eigntumserwerb; Redlichkeit; Gewerbenutzung; Unternehmen; Volkseigentum; GesamtvollstreckungLeitsatz: ...Entscheidung des Gerichts die...VG Meiningen09.11.1994
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5 K 12/99 Me - Rückübertragung; Ausschlussgrund; komplexer Wohnungsbau; Zweckbestimmung; städtebauliche Einheit; Nutzungsrechte; öffentliches InteresseLeitsatz: Die Parzellierung eines Grundstücks und die nachfolgende Vergabe von Nutzungsrechten an Bauwerber, die ihre Grundstücke in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren sukzessiv bebauen, erfüllt selbst dann nicht den Ausschlussgrund des "komplexen Wohnungsbaus", wenn daneben grundstücksübergreifend einzelne Garagen entstanden sind und einige Parzellen als Grünflächen genutzt werden.VG Meiningen14.03.2007
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5 K 547/04 Me - Durchführungsfeststellungsbescheid; Präklusion; Rechtsschutzbedürfnis; WiderrufLeitsatz: Dem Anmelder/Restitutionsberechtigten, der innerhalb der Zwei-Wochen-Frist seinen Restitutionsanspruch nicht glaubhaft gemacht hat, fehlt für die Anfechtung eines zugunsten des Investors erlassenen Durchführungsfeststellungsbescheids das Rechtsschutzbedürfnis.VG Meiningen18.04.2007
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8 K 210/05 Me - Berufliche RehabilitierungLeitsatz: 1. § 1 Abs. 1 BerRehaG stellt maßgeblich auf den "Beruf" als Qualifikations- und Gattungsbegriff und nicht auf die konkrete berufliche Position oder Tätigkeit innerhalb des Berufs ab. 2. Die Berücksichtigung bloß hypothetischer Berufsmöglichkeiten ist unabhängig davon ausgeschlossen, ob es sich um eine Karrierechance in einem bereits ausgeübten oder einem noch zu erreichenden Beruf handelt. 3. Ein sog. "Aufstiegsschaden" wird von der Regelung nicht erfasst. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Meiningen01.11.2007
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SU 2 K 92.347 - unlautere Machenschaft; Nötigung; Aufforderung zur HausreparaturLeitsatz: Aufforderung zur Hausreparatur keine Nötigung.VG Meiningen04.07.1993
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SU 2 K 92.337 - Rückübertragungsausschluss; Anwendbarkeit des VermG; Unternehmensrückgabe; unlautere Machenschaft; vorgeschobener EnteignungszweckLeitsatz: 1. Die Entscheidung des sachlich unzuständigen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen führt nicht zur Aufhebung des Bescheides, wenn dem Kl. hierdurch kein Rechtsnachteil entsteht. 2. Zur Anwendbarkeit des VermG bei vorangegangener Enteignung eines Grundstücks nach dem Aufbaugesetz. 3. Anforderungen an den Nachweis von Machtmißbrauch i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG.VG Meiningen09.11.1993
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SU 2 K 92.291 - besatzrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund; Auslegungsexzess; Deutsche Wirtschaftskommission; SMAD-Befehl Nr.64; SequestrationLeitsatz: Die Enteignung einer Gaststätte unter Herrschaft der SMAD ist selbst dann nicht rückgängig zu machen, wenn sie nur an ein Unternehmen verpachtet war und im Zuge dessen Enteignung mit-enteignet wurde. Das gilt auch dann, wenn die Enteignung auf der exzessiven Auslegung von Normen der sowjetischen Besatzungsmacht beruht.VG Meiningen18.08.1993
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SU 2 K 92.233 - Machtmißbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund, AusschließungsgrundLeitsatz: Machtmißbrauch bei einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz, wenn das Grundstück anstatt für eine Molkerei verwendet zu werden anderweit einer LPG zukommt. Dennoch keine Grundstücksrückgabe, weil das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zugeführt ist.VG Meiningen21.04.1993
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SU 2 K 92.180 - Darlehenszinsen; Gewinnausschüttungen; Vermögenswert; entschädigungslose Enteignung; vorläufige Entziehung; GeldforderungenLeitsatz: 1. Darlehenszinsen und Gewinnausschüttungen einer Kommanditgesellschaft sind Vermögenswerte im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG. 2. Zum Begriff der entschädigungslosen Enteignung. 3. § 4 Abs. 1 VermG findet auf Geldforderungen keine Anwendung. 4. Die vorläufige Entziehung eines Vermögenswertes steht der Minderung nach § 11 Abs. 5 nicht gleich.VG Meiningen05.05.1993