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Suchergebnis Urteilssuche (7621 - 7630 von 7812)

  1. 2 K 124/93. Me - Ausgangsbehörde; Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Grundstücksverkehrsordnung; Aufbaugebietserklärung; Investitionsbescheinigung
    Leitsatz: 1. Abschließende Entscheidung im Sinne des Art. 14 Abs. 4 2. VermRÄndG ist die Entscheidung der Ausgangsbehörde. 2. Offensichtliche Unbegründetheit im Sinne von § 1 Abs. 2 GVO (1992) liegt nur dann vor, wenn sich die Abweisung eines Restitutionsantrages geradezu aufdrängt.
    VG Meiningen
    28.07.1993
  2. 2 K 132/94 Me - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Eigntumserwerb; Redlichkeit; Gewerbenutzung; Unternehmen; Volkseigentum; Gesamtvollstreckung
    Leitsatz: ...Entscheidung des Gerichts die...
    VG Meiningen
    09.11.1994
  3. 5 K 12/99 Me - Rückübertragung; Ausschlussgrund; komplexer Wohnungsbau; Zweckbestimmung; städtebauliche Einheit; Nutzungsrechte; öffentliches Interesse
    Leitsatz: Die Parzellierung eines Grundstücks und die nachfolgende Vergabe von Nutzungsrechten an Bauwerber, die ihre Grundstücke in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren sukzessiv bebauen, erfüllt selbst dann nicht den Ausschlussgrund des "komplexen Wohnungsbaus", wenn daneben grundstücksübergreifend einzelne Garagen entstanden sind und einige Parzellen als Grünflächen genutzt werden.
    VG Meiningen
    14.03.2007
  4. 5 K 547/04 Me - Durchführungsfeststellungsbescheid; Präklusion; Rechtsschutzbedürfnis; Widerruf
    Leitsatz: Dem Anmelder/Restitutionsberechtigten, der innerhalb der Zwei-Wochen-Frist seinen Restitutionsanspruch nicht glaubhaft gemacht hat, fehlt für die Anfechtung eines zugunsten des Investors erlassenen Durchführungsfeststellungsbescheids das Rechtsschutzbedürfnis.
    VG Meiningen
    18.04.2007
  5. 8 K 210/05 Me - Berufliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. § 1 Abs. 1 BerRehaG stellt maßgeblich auf den "Beruf" als Qualifikations- und Gattungsbegriff und nicht auf die konkrete berufliche Position oder Tätigkeit innerhalb des Berufs ab. 2. Die Berücksichtigung bloß hypothetischer Berufsmöglichkeiten ist unabhängig davon ausgeschlossen, ob es sich um eine Karrierechance in einem bereits ausgeübten oder einem noch zu erreichenden Beruf handelt. 3. Ein sog. "Aufstiegsschaden" wird von der Regelung nicht erfasst. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Meiningen
    01.11.2007
  6. SU 2 K 92.347 - unlautere Machenschaft; Nötigung; Aufforderung zur Hausreparatur
    Leitsatz: Aufforderung zur Hausreparatur keine Nötigung.
    VG Meiningen
    04.07.1993
  7. SU 2 K 92.337 - Rückübertragungsausschluss; Anwendbarkeit des VermG; Unternehmensrückgabe; unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck
    Leitsatz: 1. Die Entscheidung des sachlich unzuständigen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen führt nicht zur Aufhebung des Bescheides, wenn dem Kl. hierdurch kein Rechtsnachteil entsteht. 2. Zur Anwendbarkeit des VermG bei vorangegangener Enteignung eines Grundstücks nach dem Aufbaugesetz. 3. Anforderungen an den Nachweis von Machtmißbrauch i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG.
    VG Meiningen
    09.11.1993
  8. SU 2 K 92.291 - besatzrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund; Auslegungsexzess; Deutsche Wirtschaftskommission; SMAD-Befehl Nr.64; Sequestration
    Leitsatz: Die Enteignung einer Gaststätte unter Herrschaft der SMAD ist selbst dann nicht rückgängig zu machen, wenn sie nur an ein Unternehmen verpachtet war und im Zuge dessen Enteignung mit-enteignet wurde. Das gilt auch dann, wenn die Enteignung auf der exzessiven Auslegung von Normen der sowjetischen Besatzungsmacht beruht.
    VG Meiningen
    18.08.1993
  9. SU 2 K 92.233 - Machtmißbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Machtmißbrauch bei einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz, wenn das Grundstück anstatt für eine Molkerei verwendet zu werden anderweit einer LPG zukommt. Dennoch keine Grundstücksrückgabe, weil das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zugeführt ist.
    VG Meiningen
    21.04.1993
  10. SU 2 K 92.180 - Darlehenszinsen; Gewinnausschüttungen; Vermögenswert; entschädigungslose Enteignung; vorläufige Entziehung; Geldforderungen
    Leitsatz: 1. Darlehenszinsen und Gewinnausschüttungen einer Kommanditgesellschaft sind Vermögenswerte im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG. 2. Zum Begriff der entschädigungslosen Enteignung. 3. § 4 Abs. 1 VermG findet auf Geldforderungen keine Anwendung. 4. Die vorläufige Entziehung eines Vermögenswertes steht der Minderung nach § 11 Abs. 5 nicht gleich.
    VG Meiningen
    05.05.1993