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Suchergebnis Urteilssuche (7551 - 7560 von 7807)

  1. 2 (3) A 852/93 - unredlicher Erwerb; Redlichkeit; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; Zurechnung der Unredlichkeit; Mitglied des Rates des Kreises; Machtstellung
    Leitsatz: 1. Die Unredlichkeit eines Ehegatten beim Erwerb von Gebäudeeigentum und dazugehörendem Grundstücksnutzungsrecht kann dem anderen Ehegatten nicht zugerechnet werden. 2. Der Antrag auf Erwerb eines Gebäudes, das bekanntermaßen noch im Privateigentum eines "Westbürgers" steht, indiziert auch dann keine Unredlichkeit, wenn der Erwerb für einen Zeitpunkt nach Überführung in Volkseigentum beantragt wird. 3. Auch ein Mitglied des Rates des Kreises ist nicht bereits wegen der Bekleidung dieses Amtes unredlich.
    VG Greifswald
    24.10.1994
  2. 2 (3) (2) A 124/93 - besatzungshoheitliche Enteignungen; besatzungshoheitliche Grundlage; besatzungsrechtliche Grundlage; Liste A; Sequestrierung
    Leitsatz: 1. Eine Enteignung durch deutsche Behörden während der sowjetischen Besatzungszeit unterfällt auch dann § 1 Abs. 8 lit a) VermG, wenn sie auf der fehlerhaften Anwendung des Besatzungsrechts beruht. 2. Eine Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 8 lit a) VermG ist jede von einer dafür zuständigen Behörde beschlossene Maßnahme zur Änderung der bisherigen Eigentumsverhältnisse ohne Rücksicht auf ihre Rechtmäßigkeit. 3. An einer Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 8 lit. a VermG fehlt es, wenn im Grundbuch eine Umschreibung in Eigentum des Volkes erfolgt, die nicht auf einer behördlichen Entscheidung beruht. Ansprüche hieraus sind im Zivilrechtsweg zu verfolgen.
    VG Greifswald
    06.09.1994
  3. 1 D 146/92 - Teilungsunrecht; Rechtssicherheit; Nutzungsrechte; Machtmissbrauch; Unredlichkeit; Erwerber; Ausreiseverkauf; Zwangslage; Auswahlermessen; Kennenmüssen; Vergabepraxis; Kaufpreisvorteil
    Leitsatz: 1. Die Anwendung von § 290 ZGB auf Nutzungsrechte, deren Inhaber republikflüchtig waren, ist Teilungsunrecht. 2. Das Vermögensgesetz will Rechtssicherheit zugunsten der Bürger herbeiführen, als diese "nicht aufgrund des Umstandes, daß sie auf den Bestand der DDR und der dort geltenden Gesetze vertrauend sich diesen Vorschriften unterworfen haben und entsprechend diesen Vorschriften Rechte erwarben, generell ihre Rechte verlieren können sollen". 3. Der Umstand, daß der Erwerber als Arzt gefördert worden ist, erfüllt nicht das Merkmal des Machtmißbrauchs. 4. Ein Irrtum des Alteigentümers, sein in der DDR verbliebener Sohn werde das Anwesen später erwerben können, löst nicht die Unredlichkeit des Erwerbers aus. 5. Der Wille zum Ausreisen allein erfüllt nicht das Merkmal einer Zwangslage. Zwangslage ist mehr als nur der allgemeine Zwang, im System der "Diktatur des Proletariats" leben zu müssen. 6. Für die Frage, ob den Erwerbern ein besonders günstiger Kaufpreis eingeräumt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob illegal ein höherer Preis zu erzielen gewesen wäre. 7. Zur Beurteilung des Auswahlermessens. 8. Zur Frage des Kennens oder Kennenmüssens einer von Formvorschriften abweichenden Vergabepraxis.
    VG Greifswald
    03.12.1992
  4. 1 B 69/93 - Ferienwohnung; Investitionszweck; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Erforderlichkeit
    Leitsatz: 1. Die Errichtung von Ferienwohnungen ist kein besonderer Investitionszweck i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InVorG. 2. Das Vorliegen eines besonderen Investitionszweckes nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InVorG wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Investor nicht selbst Arbeitgeber ist. 3. Zur Frage der Erforderlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 2 InVorG. 4. Unterkostenmieten waren auch dann ursächlich für eine Überschuldung, wenn diese nicht durch unterkostenmietenbedingte Belastungen allein, sondern erst bei Berücksichtigung von Altbelastungen eingetreten ist.
    VG Greifswald
    07.04.1994
  5. 2 (1) B 187/94 - Investive Veräußerung; Investitionsvorrangbescheid; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Auflassung
    Leitsatz: 1. Eine Veräußerung i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG liegt bei einem mehraktigen Rechtsgeschäft wie der Grundstücksveräußerung jedenfalls mit Abschluß der Auflassung vor. 2. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
    VG Greifswald
    02.03.1994
  6. 2 A 42/93 - Bodenreformwaldparzelle; Verpachtung; Landesbodenkommission; unlautere Machenschaft; Machtmißbrauch, Rückübertragung; Arbeitseigentum; Volleigentum; Berechtigter
    Leitsatz: 1. Der Entzug einer Bodenreformparzelle wegen unerlaubter Verpachtung erfüllt nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG. 2. Die Verpachtung einer Bodenreformparzelle bedurfte der Genehmigung der Landesbodenkommission. Das Einverständnis des Rates des Kreises ist wirkungslos.
    VG Greifswald
    19.09.1994
  7. 2A 846/93 - Investitionsbescheinigung; Investitionsvorrangbescheid; Verfügungsberechtigter; Rückübertragungsberechtigter; Privatperson
    Leitsatz: Ein Anspruch auf Erteilung einer Investitionsbescheinigung nach § 21 Abs. 1 S. 2 InvorG besteht nicht, wenn der Verfügungsberechtigte eine Privatperson ist und er an den Rückübertragungsberechtigten nicht veräußern will.
    VG Greifswald
    02.05.1994
  8. 4 (3) A 687/93 - Unlautere Machenschaft; Anspruch auf Rückübertragung; erzwungener LPG-Eintritt
    Leitsatz: Der Entzug einer Bodenreformparzelle wegen der Weigerung des Neubauern, in die LPG einzutreten, stellt eine unlautere Machenschaft dar und gibt einen Anspruch auf Rückübertragung.
    VG Greifswald
    22.11.1994
  9. 5 A 728/94 - Enteignungen von ausländischen Großgrundbesitzern; Mecklenburg-Vorpommern; Befehle der sowjetischen Militärverwaltung
    Leitsatz: 1. Die Enteignungen von ausländischen Großgrundbesitzern in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Verordnung Nr. 19 der Landesverwaltung Mecklenburg über die Bodenreform im Lande Mecklenburg vom 5. September 1945 entsprachen dem Willen der Sowjetunion und sind daher besatzungshoheitlich. 2. Die Besatzungshoheitlichkeit ergibt sich bereits aus dem SMAD-Befehl Nr. 110, da die Verordnung Nr. 19 auch ausländisches Vermögen erfaßt und den Gesetzen und Befehlen des Kontrollrates und den Befehlen der sowjetischen Militärverwaltung nicht widerspricht. 3. Der Geschehensablauf zeigt, daß die Durchführung der Bodenreform insgesamt dem Willen der Sowjetunion entsprach. 4. Die Sowjetunion hat ausdrücklich ihren generellen Willen geäußert, bereits an Neubauern verteilte landwirtschaftliche Flächen auch dann nicht zurückzugeben, wenn der Enteignete ausländischer Staatsbürger war. 5. Es liegen keine Tatsachen vor, die eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG rechtfertigen.
    VG Greifswald
    01.06.1995
  10. 5 A 917/19 HGW - Gesundheitsschäden durch Zwangsdoping
    Leitsatz: Die Verabreichung von Dopingmitteln an Kinder und jugendliche Sportler in der DDR stellt hoheitliche willkürliche Maßnahmen einer deutschen behördlichen Stelle dar. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Greifswald
    28.12.2020