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8 W 28/21 - Feststellungsanspruch einer unwirksamen Wertsicherungsklausel im Gewerbe-raummietvertragLeitsatz: Der Gebührenstreitwert bei einem streitgegenständlichen Gewerbemietverhältnis berechnet sich über § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG nach § 9 ZPO. Für den Streitwert der Feststellungsklage ist nicht der dreieinhalbfache Jahresbetrag einer durchschnittlichen Mieterhöhung in den letzten drei Jahren anzusetzen, sondern, wenn es sich um verändernde Jahreswerte handelt, der höchste für die Berechnung maßgebliche Einzelwert in den ersten dreieinhalb Jahren nach Klageerhebung (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16 - juris).(Leitsatz der Redaktion)KG21.12.2021
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2 BvR 1844/20 - Unzulässiges Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“Leitsatz: Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht i.S.v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, wobei der Bundesgesetzgeber mit dem Erlass der §§ 556 bis 561 BGB von dieser Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht hat; derartige Regelungen des Landesrechts sind in jeder denkbaren Auslegung mit den Kompetenznormen des Grundgesetzes unvereinbar, und eine grundgesetzkonforme Auslegung ist nicht möglich.(Leitsatz der Redaktion)BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats21.12.2021
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39 O 276/21 - Mängelstreitigkeit mit Bauträger nach HeranziehungsbeschlussUrteil: ...Mängelbeseitigungskosten waren für das Gericht hinreichend...LG Berlin23.12.2021
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196 C 73/21 - Vermietungs- und VerpachtungsverbotLeitsatz: Ein Beschluss, der eine Vermietung und/oder Verpachtung untersagt oder wesentlich einschränkt, ist nichtig; das Recht auf Vermietung des Sondereigentums kann nur durch die Gemeinschaftsordnung, d. h. durch eine Vereinbarung eingeschränkt werden.AG Essen30.12.2021
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3 C 33/21 - Fristlose Kündigung wegen Bedrohung eines MitmietersLeitsatz: ...Gericht zu Beweiszwecken verwertet werden...AG Köpenick07.01.2022
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VIII ZB 37/21 - Unheilbare Fristversäumnis aufgrund eines unstatthaften Rechtsbehelfs (hier: Anhörungsrüge)Leitsatz: ...2017, 1112 Rn. 12). b) Das Gericht...BGH11.01.2022
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XII ZR 8/21 - Anpassung der Miete wegen Störung der GeschäftsgrundlageDer Fall: ..., dass die Gerichte die Zeiträume bis Ende...BGH12.01.2022
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64 T 129/21 - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Räumung und Herausgabe einer Wohnung wegen verbotener EigenmachtLeitsatz: Ein auf § 940a Abs. 1 1. Alt. ZPO gestützter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Räumung und Herausgabe einer Wohnung wegen verbotener Eigenmacht kann nicht ohne jegliche Ermittlungen mit der Begründung als unzulässig verworfen werden, der Antragsgegner sei prozessunfähig; das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass für den Antragsgegner gerichtlich eine Betreuerin bestellt worden sein könnte. Hat die Antragstellerin nach Entdeckung ihres Besitzverlustes alsbald um gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht, kann ihr Antrag auch nicht mit der Begründung wegen zögerlichen prozessualen Verhaltens als nicht eilbedürftig verworfen werden, sie habe die Wohnung zuvor über einen Jahreszeitraum leer stehen lassen und vielleicht gar nicht bemerkt, dass ihr der Besitz schon viel früher entzogen worden sei.LG Berlin17.01.2022
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770 C 18/21 - Unzulässige Nutzung von Wohnungen als Pflegeheim mit ständiger BetreuungLeitsatz: Wohneinheiten, in denen geschäftsmäßig eine aus mehreren Einheiten bestehende Wohngemeinschaft für pflegebedürftige und demenzkranke Menschen mit 24-Stunden-Betreuung betrieben werden soll, überschreiten die in der Teilungserklärung festgelegte Nutzung für Wohnzwecke.(Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg19.01.2022
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V ZR 76/20 - Bestandskräftige Baugenehmigung schließt Ansprüche wg. Verletzung nach-barschützender öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausLeitsatz: a) Die mit einer bestandskräftigen Baugenehmigung verbundene umfassende Feststellung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem einschlägigen öffentlichen Recht (Legalisierungswirkung) schließt einen auf die Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts gestützten Unterlassungsanspruch des Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB aus. b) Die Verletzung des öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Wahrung der im Bebauungsplan festgesetzten Gebietsart (Gebietserhaltungsanspruch) kann einen (quasinegatorischen) verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch des Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB begründen. Dieser Anspruch ist streng akzessorisch zum öffentlichen Recht; er kommt daher nicht in Betracht, wenn und soweit die Grundstücksnutzung von einer bestandskräftigen Baugenehmigung gedeckt ist.BGH21.01.2022