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Suchergebnis Urteilssuche (7491 - 7500 von 7807)

  1. 5 K 148/03 - Loge; Freimaurerloge; Rechtsnachfolger; Dachorganisation; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsartänderung; Zweckbestimmungsänderung; Renovierungsmaßnahme; Erhaltungsmaßnahme; Gemeingebrauch; Anstaltsgebrauch; Kaufpreis; verfolgsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung
    Leitsatz: 1. Eine Dach- oder Mutterorganisation (hier: Loge) kann einen Restitutionsanspruch für eine aufgelöste Tochterorganisation dann geltend machen, wenn die Dachorganisation die in Rede stehenden Aufgaben durch organisatorisch ausgegliederte, aber nicht rechtlich verselbständigte Einrichtungen unmittelbar selbst wahrnimmt, oder wenn sie diese Aufgabe durch rechtlich selbständige, aber mit ihr organisatorisch verbundene einzelne Einrichtungen wahrnehmen läßt. 2. Bei der Bestimmung zur Angemessenheit des Kaufpreises eines nach dem 30. Januar 1933 veräußerten Grundstücks kann der Einheitswert nur dazu verwendet werden, um aus anderen Umständen hergeleitete Aussagen zum Verkehrswert zu ergänzen, zu bestätigen oder abzusichern. 3. Der Ausschlußgrund der Veränderung der Nutzungsart oder Zweckbestimmung des Gebäudes liegt bei Investitionen in das Gebäude in seiner bisherigen Zweckbestimmung (z. B. Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen) nicht vor; vielmehr schließen nur solche Baumaßnahmen die Rückgabe aus, mit denen die Immobilie ihrem neuen Zweck angepaßt wurde. 4. Der Ausschlußgrund "Gemeingebrauch" liegt dann nicht vor, wenn der Zugang zu der Immobilie reglementiert ist und das Besuchsrecht eine ausdrückliche oder stillschweigende Zulassung voraussetzt (sog. Anstaltsgebrauch). (Leitsätze der Redaktion)
    VG Dresden
    14.09.2006
  2. 4 K 1952/01 - Wohnraumzuweisung; Ausreiseverkauf; Manipulation; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Machtmissbrauch
    Leitsatz: 1. Nach § 1 Satz 1 WoLV DDR 1967 galt die Wohnraumlenkung für "den gesamten Wohnraum". Demzufolge durfte Wohnraum grundsätzlich nicht ohne staatliche Wohnraumzuweisung bezogen werden. Im Zusammenhang mit einem Hauskauf kam als Ausnahme von diesem Erfordernis nur der Erwerb eines Eigenheims durch den Käufer in Betracht, der das Objekt bereits bewohnte (vgl. § 13 Abs. 2 WoLV DDR 1967). Diese Ausnahmeregelung griff dagegen in Fällen nicht ein, in denen der Grundstückserwerb bereits vor Bezug des Hauses erfolgte. 2. Ein Wohnraumzuweisungsverfahren, in dem noch nicht einmal die Antragstellung aktenkundig gemacht worden ist, kann darauf hinweisen, daß von vornherein nicht beabsichtigt war, ein ordnungsgemäßes Verfahren durchzuführen.
    VG Dresden
    30.04.2003
  3. 3 K 414/98 - Ausreiseverkauf; Wohnraumzuweisung; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch
    Leitsatz: 1. Wird die Ausreise aus der DDR davon abhängig gemacht, daß die Immobilien an DDR-Bewohner veräußert werden, so ist das machtmißbräuchlich. 2. Zur Frage der Redlichkeit bei Verstoß gegen die VO zur Lenkung des Wohnraums vom 14. September 1967 und bei persönlichen Kontakten zu dem Bürgermeister der Gemeinde. 3. Zur DDR-Praxis bei der Auswahl eines Käufers.
    VG Dresden
    02.07.1998
  4. 3 K 1281/92 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Wird von einem Ausreisewilligen verlangt, daß er zuvor sein Grundstück veräußere, so liegt ein Fall von Machtmißbrauch vor.
    VG Dresden
    22.06.1993
  5. 2 K 804/98 - Gleichbehandlungsgrundsatz; Bodenreformgrundstück; Rehabilitierung; besatzungshoheitliche Enteignung
    Leitsatz: § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 VwRehaG verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
    VG Dresden
    14.12.1999
  6. VG 2 K 18/00 - Rehabilitierungsantrag; Bescheinigung; einstweilige Anordnung
    Leitsatz: Im Wege einer einstweiligen Anordnung kann der zuständigen Rehabilitierungsbehörde aufgegeben werden, eine Bescheinigung über die Antragstellung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG zur Vorlage bei der nach dem VermG zuständigen Behörde zu erteilen, sofern der Antrag nicht offensichtlich unbegründet ist. Ein Anordnungsgrund folgt bereits aus dem Umstand, daß ohne die begehrte Bescheinigung der Antragsteller keine rechtliche Handhabe hätte, etwa drohende Grundstücksverkäufe abzuwehren und die von Gesetzes wegen eingeräumte Möglichkeit wahrzunehmen, die Realisierung von etwaigen Folgeansprüchen einer erfolgreichen Rehabilitierung zu sichern.
    VG Dresden
    14.06.2000
  7. 1 K 337/91 (VG) - Überschuldung; Instandsetzungsbedarf; Unterhaltungskosten; nicht kostendeckende Mieten; Finanzierungsaufwand; Beleihungsgrenze; Wertermittlungsverfahren; Zeitwert des Grundstücks
    Leitsatz: Eine Überschuldung ist eingetreten, wenn die vom Eigentümer aufzubringenden notwendigen Unterhaltungskosten einschließlich des Instandsetzungsbedarfs einen Finanzierungsaufwand erfordert hätten, der den Zeitwert der Immobilie, gemessen an den gültigen Bewertungsgrundsätzen, überschritten hätte und innerhalb einer zumutbaren Zeit auch nicht durch die staatlich festgesetzten Mieten zu decken gewesen wäre.
    VG Dresden
    03.12.1992
  8. 13 K 2417/98 - Ersatzgrundstück; Fortsetzungsfeststellungsklage
    Leitsatz: Im Verwaltungsverfahren kann die Feststellung verlangt werden, daß die Behörde bis zur Aufhebung von § 9 VermG verpflichtet war, ein Ersatzgrundstück zur Verfügung zu stellen.
    VG Dresden
    11.03.2003
  9. 11 K 3733/96 - Vorverfahren; Zuziehung eines Rechtsanwalt; zweckentsprechende Rechtsverfolgung; Rechtsanwaltskosten
    Leitsatz: Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Vermögensrecht machen regelmäßig die Hinzuziehung eines bevollmächtigten Rechtsanwalts schon im Vorverfahren notwendig.
    VG Dresden
    15.03.1999
  10. 14 K 1131/99 - faktische staatliche Verwaltung, schädigende Maßnahme, Aufbauhypothek
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Verminderung oder Aufhebung einer Aufbauhypothek setzt voraus, daß ein Schädigungstatbestand nach § 1 VermG gegeben ist. Daran fehlt es, wenn das Grundstück weder unter staatlicher Verwaltung stand noch einer schädigenden Maßnahme gem. § 1 VermG unterlag. 2. Ob staatliche oder private Verwaltung anzunehmen ist, richtet sich bei der Verwaltung durch eine staatliche Stelle nicht nach der organisatorischen Zuordnung des Verwalters, sondern vorrangig nach dem Rechtsgrund des Verwaltervertrages. 3. Maßgebend für die Beantwortung der Frage, ob eine schädigende Maßnahme vorliegt, die einen Eigentumsverlust bewirkt, sind die Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Wiedervereinigung.
    VG Dresden
    19.03.2003