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VG 29 K 46.15 - Mindestbeteiligungsquote bei Verlust mittelbarer BeteiligungenLeitsatz: Die Mindestbeteiligungsquote für die ergänzende Singularrestitution beim Verlust mittelbarer Beteiligungen ist auch dann zu beachten, wenn der Geschädigte neben der mittelbaren Beteiligung auch eine unmittelbare Beteiligung verfolgungsbedingt verloren hat.VG Berlin01.09.2016
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VG 29 K 29.16 - Verkauf von Unternehmensanteilen, Mitverkauf von Entschädigungsversprechen, Aufteilung in Feststellung der Berechtigung und anschließende Berechnung der Entschädigungshöhe, Darlegungs- und Beweislast, Foreign Claims Settlement CommissionLeitsatz: 1. Im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG ist eine Aufteilung in Feststellung der Berechtigung und ggf. anschließender Berechnung der Entschädigungshöhe möglich. 2. Hat die Klägerin ihre Beteiligung an einer Gesellschaft nach der Schädigung verkauft, so obliegt es ihr, den Nachweis zu führen, dass sie das (fingierte) Entschädigungsversprechen nicht ebenfalls auf den Erwerber übertragen hat, sondern dieses Recht bei ihr verblieben ist (vgl. BVerwG, ZOV 2015, 271). Kann sie diesen Nachweis mangels Vorlage des Vertrages nicht führen, und liegen vielmehr erhebliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sie nicht nur die Beteiligung, sondern weitergehende Rechte auf den Erwerber übertragen hat, kann sie Ansprüche nach dem DDR-EErfG mangels Berechtigung nicht mit Erfolg geltend machen.VG Berlin26.01.2017
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VG 19 K 65.15 - Zur Funktionslosigkeit des Berliner Bebauungsplans von 1958/60 hinsichtlich der GFZLeitsatz: 1. Zum Außerkrafttreten des als übergeleitetem Bebauungsplan fortgeltenden Berliner Baunutzungsplans von 1958/1960 hinsichtlich seiner Festsetzungen über das Nutzungsmaß für innerstädtische Grundstücke.2. Der als übergeleiteter Bebauungsplan fortgeltende Berliner Baunutzungsplan von 1958/1960 ist hinsichtlich seiner Festsetzungen über das Nutzungsmaß für innerstädtische Grundstücke obsolet, wenn auf keinem der Grundstücke in den jeweiligen Baublöcken die vom Baunutzungsplan festgesetzte GFZ eingehalten wird, nach Inkrafttreten des Baunutzungsplanes eine Entwicklung eingesetzt hat, die eine Verwirklichung des Planungszieles auf unabsehbare Zeit ausschließt, weil nicht nur nach sechs Jahrzehnten keine nennenswerten Bemühungen zur Reduzierung des Maßes stattgefunden haben, sondern in dieser Zeit die bestehende bauliche Struktur durch die Erteilung von Befreiungen mittels städtebaulicher Leitlinien so beständig verfestigt haben, dass eine Wiederannäherung an eine dem Baunutzungsplan vorschwebende GFZ ausgeschlossen erscheint; dies gilt umso mehr für Bereiche, die als Sanierungsgebiete ausgewiesen wurden, und in denen erhebliche private und öffentliche Mittel in Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geflossen sind, und für Grundstücke im Bereich langjährig geltender Milieuschutzverordnungen und/oder städtebaulicher Erhaltungsverordnungen, die einen Rückbau baulicher Anlagen auf das Maß der GFZ des Baunutzungsplans faktisch ausschließen. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin17.03.2017
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13 L 355.14 - Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber, Asylbewerberunterkunft als Wohngebäude bzw. als Anlage für soziale Zwecke, Genehmigung einer Asylbewerberunterkunft im Wege der BefreiungLeitsatz: Asylbewerberunterkunft im unbeplanten Innenbereich mit Eigenart des allgemeinen Wohngebietes nur im Rahmen einer Befreiung zulässig. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin11.12.2014
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19 K 125.15 - Untersagung der Wohnungszusammenlegung zweier selbstgenutzter Wohnungen im MilieuschutzgebietTeaser: .... Nach Auffassung des Gerichts durfte die...VG Berlin08.09.2015
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VG 29 K 129.14 - Zuordnung von ehemaligen FlurstückenLeitsatz: Eine auf § 5 Abs. 2 VZOG beruhende Eigentumseintragung kann sich gegen einen berechtigten Zuordnungsanspruch nach § 3 der 3. DVO-TreuhG nicht durchsetzen.VG Berlin28.05.2015
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9 K 92.12 - Häftlingshilfebescheinigung; Rücknahme; Zusammenarbeit mit politischer Abteilung der KriminalpolizeiLeitsatz: 1. Eine kurzzeitige, vom Betroffenen selbst beendete Zusammenarbeit mit der Abteilung 1 der Kriminalpolizei stellt keine Verletzung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 HHG dar. 2. Soweit es um die Verfolgung und Ahndung schlichten kriminellen Unrechts geht, kann ein Bericht, der einen Diebstahl zum Gegenstand hat, nicht als Verstoß gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit gewertet werden. (Leitsatz 1 von der Redaktion; Leitsatz 2 der Entscheidung entnommen)VG Berlin03.06.2013
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VG 13 K 306.12 - Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Grundzüge der Planung; Wassersport; Ausflugsverkehr; Großer Wannsee; typische Gebietsprägung; festgesetzte Zahl der VollgeschosseLeitsatz: 1. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans darf nur erteilt werden, wenn sie die Grundzüge der Planung nicht berührt. 2. Die Befreiung von der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse von zwei auf sechs widerspricht einem Planziel, das auf den Erhalt eines reizvollen landschaftlichen Gesamtbildes ausgerichtet ist. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin15.08.2013
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VG 19 K 258.09 - Feststellungs- und Feststellungswiderklage; Verpflichtung zur Errichtung eines notwendigen Kinderspielplatzes; Ablesemöglichkeit; Höhe des Ablösebetrages; öffentlich-rechtlicher Vertrag; DispositionsfreiheitUrteil: ...nicht durch das Gericht, sondern allein...VG Berlin02.11.2011
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VG 13 L 274.13 - Nutzung als Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet; Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme; Begriff „Wohnen“ im PlanungsrechtUrteil: ..., fand das Gericht dies durch zahlreiche...VG Berlin21.02.2014