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Suchergebnis Urteilssuche (7231 - 7240 von 7807)

  1. VG 29 A 8.95 - hängenden Gebäudekaufverträge; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Gebäudeeigentum; Nutzungsrecht; Rechtsschutzinteresse; Wirksamkeitserfordernis
    Leitsatz: Ansprüche nach dem SachenRBerG aus "hängenden Gebäudekaufverträgen" setzen die Genehmigung des Vertrages nach der Grundstücksverkehrsordnung nicht voraus (Fortschreibung des Urteils der Kammer vom 19. Dezember 1996 - VG 29 A 29.93, ZOV 1997, 362). § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SachenRBerG greift hinsichtlich der Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für solche Verträge nur dann, wenn die Versagung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem der Vertrag im übrigen noch nicht durchführbar war.
    VG Berlin
    05.06.1997
  2. VG 29 A 8.93 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nichtigkeitsgrund; Wirksamkeitserfordernis
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen Nichtigkeit des Vertrages über die Veräußerung des Grundstücks versagt werden darf. Zu den Voraussetzungen einer "offenbaren" Nichtigkeit eines Vertrages (d. Red.).
    VG Berlin
    03.06.1993
  3. VG 29 A 52.95 - unlautere Machenschaft; Bevölkerungspreise; Industriepreise; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Instandssetzungskosten
    Leitsatz: Bedeutung von "Bevölkerungspreisen" und "Industriepreisen" bei Instandsetzungskosten; keine unlautere Machenschaft durch Einbeziehung in Dachprogramm.
    VG Berlin
    15.07.1999
  4. VG 29 A 509.97 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Manipulation; staatliche Stelle; Wohnraumlenkungsverordnung; Verfahrensgrundsätze; ordnungsgemäße Verwaltungspraxis; Ausreiseerwerb
    Leitsatz: Die Vergabe eines Einfamilienhauses durch den Oberbürgermeister von Berlin an seinen "persönlichen Mitarbeiter" begründet die Unredlichkeit des Erwerbs, wenn sie unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften (Wohnraumlenkungsverordnung) und ohne Beteiligung des Stadtbezirks vor sich ging.
    VG Berlin
    07.03.2002
  5. VG 29 A 471.95 - Baulandenteignung; FDGB; Wohnraumversorgung; Machtmissbrauch; unlautere Machenschaft; Manipulation; vorgeschobener Enteignungszweck
    Leitsatz: 1. Die Inanspruchnahme von Bauland zugunsten des FDGB für die Errichtung von Eigenheimen zur Wohnraumversorgung hoher Funktionäre war mangels entsprechender Aufgabenzuweisung nicht von den die Aufbauverordnung erweiternden Regelungen des Magistrats gedeckt. 2. Eine gleichwohl auf die Aufbaubestimmungen gestützte Inanspruchnahme war machtmißbräuchlich, wenn den zuständigen staatlichen Stellen die insoweit fehlende Rechtsträgerschaft des FDGB bekannt war und deshalb durch die vorübergehende Einsetzung des Magistrats als Rechtsträger nur der äußere Schein der Gesetzmäßigkeit begründet werden sollte, um gezielt die Voraussetzungen eines späteren rechtsgeschäftlichen Erwerbs des Baugrundstücks durch den FDGB überhaupt erst zu ermöglichen.
    VG Berlin
    14.12.2000
  6. VG 29 A 414.93 - besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsmaßnahme; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; West-Staaken; Liste C
    Leitsatz: Die Enteignung nach "Liste C" von Grundstücken, die in West-Staaken liegen, ist besatzungshoheitlich.
    VG Berlin
    25.04.1996
  7. 29 A 389.94 - unredlicher Erwerb; ordnungsgemäße Verwaltungspraxis; Redlichkeit; Wohnraumlenkung; Erholungsgrundstück
    Leitsatz: Zur ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis im Sinne von § 4 Abs. 3 lit. a VermG.
    VG Berlin
    25.02.1999
  8. 29 A 337.95 - herrenlose Vermögenswerte; Beschlagnahme; SMAD Befehl Nr. 124; Freigabeprüfung; Enteignung auf besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Es entsprach dem Willen der sowjetischen Besatzungsmacht, die wegen Herrenlosigkeit nach SMAD Befehl Nr. 124 beschlagnahmten Vermögenswerte ebenfalls der Prüfung zu unterziehen, ob eine Herausgabe an die Eigentümer zu erfolgen hatte (Freigabe) oder die Enteignung auszusprechen war.
    VG Berlin
    28.09.2000
  9. VG 29 A 337.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Gemeingebrauch; Widmung; Fortbestand des öffentlichen Nutzungsinteresses
    Leitsatz: 1. Unter einer Widmung im Sinne des § 5 Abs. 1 lit. b VermG wird eine Erklärung der staatlichen Stellen verstanden, daß eine Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. Dabei reicht bloßes behördliches Dulden einer bestimmten Nutzung nicht aus. Maßgeblich ist die Erkennbarkeit des Behördenwillens, daß die Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. 2. Der Restitutionsausschluß greift nicht ein, wenn vom Fortbestand der zu schützenden Nutzung nicht auszugehen ist. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    17.11.2005
  10. VG 29 A 29.98 - Natur der Sache; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Abriss; Nutzungsaufgabe
    Leitsatz: Auch der Ausschlußgrund "Rückübertragung ... von der Natur der Sache her nicht möglich" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ist nutzungsbezogen zu interpretieren. Er kann jedenfalls dann nicht mehr vorliegen, wenn die Nutzung längere Zeit aufgegeben ist, die Wiederaufnahme nicht konkret bevorsteht und langfristig der Abriß der Gebäude zu erwarten ist.
    VG Berlin
    08.02.2006