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  1. V ZB 22/10 - Unterschiedliche Fälligkeitstermine bei Gesamtgrundschuld; Sicherungsgrundschuld; Pfandtausch
    Leitsatz: a) Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks. b) Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).
    BGH
    10.06.2010
  2. V ZR 72/08 - Konkurrenz Alteigentümer/sonstiger Neueinrichter bei Erwerb von zum Verkauf ausgeschriebenen Waldflächen; Entschädigungsanspruch; Ankaufpreis; Betriebskonzept; Flächenerwerb
    Leitsatz: a) Ein Erwerbsinteressent kann nach § 3 Abs. 8 Satz 1 AusglLeistG i. V. m. § 4 Abs. 5 FlErwV den Verkauf ausgeschriebener Waldflächen zu den gesetzlichen Bedingungen an sich verlangen, wenn das Ausgleichsleistungsgesetz seine Zurückweisung nicht zulässt. b) Im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV kommt die Verurteilung der Privatisierungsstelle zur Vornahme der ihrerseits für einen Verkauf erforderlichen Handlungen (Abgabe oder Annahme eines Angebots) gegenüber einem bestimmten Erwerber nur in Betracht, wenn sich ihr Ermessen auf diesen Bewerber beschränkt. c) Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG genießen beim Verkauf von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG auch dann den Vorrang, wenn sie nicht die gesamte ausgeschriebene Waldfläche, wohl aber nicht nur geringfügige Teile davon mit Entschädigungsansprüchen belegen können. d) Der Ankaufspreis bestimmt sich nicht nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufvertrag geschlossen wird, sondern nach dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot abzugeben war.
    BGH
    10.07.2009
  3. V ZR 93/08 - Schadensersatz bei Kaufmängeln ohne Mahnung; Nutzungsausfall; unzulässige Grundstücksnutzung; formelle und materielle Übereinstimmung mit Baurecht; Zweckentfremdungsgenehmigung; Garantiehaftung; zugesicherte Eigenschaft; mangelhafte Sache; Schlechterfüllung
    Leitsatz: Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen.
    BGH
    19.06.2009
  4. V ZB 48/08 - Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens des vorrangigen Gläubigers bei Nachweis über die Zahlung des zur Befriedigung erforderlichen Betrages durch nachrangigen ablöseberechtigten Gläubiger
    Leitsatz: Das Versteigerungsverfahren ist nach § 75 ZVG, in der Fassung durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I 3416), auch dann von Amts wegen einzustellen, wenn ein Dritter, der berechtigt ist, den Gläubiger zu befriedigen, den Nachweis über die Zahlung des zur Befriedigung und zur Deckung der Kosten erforderlichen Betrages an die Gerichtskasse im Versteigerungstermin vorlegt.
    BGH
    16.10.2008
  5. XI ZR 253/07 - Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens, Verjährung eines Bereicherungsanspruchs, Fehlen der Vertretungsmacht
    Leitsatz: a) Zur Frage, ob die Zustellung eines Mahnbescheides mit der Anspruchsbezeichnung „Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens“ die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB hemmt. b) Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.
    BGH
    23.09.2008
  6. V ZR 30/07 - Anspruch des Berechtigten auf erzielte Mieten; Aufrechnung mit ersatzfähigen Aufwendungen des Verfügungsberechtigten; Eigenanteil bei baulichen Maßnahmen; außergewöhnliche Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen; Unterlassungsgebot; Anspruch des Berechtigten auf Löschung von Grundpfandrechten
    Leitsatz: a) Bei den nach Maßgabe von § 177 Abs. 4 und 5 BauGB finanzierten Instandsetzungen und Modernisierungen einerseits und bei außergewöhnlichen Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen andererseits handelt es sich um zwei eigenständige, zu trennende Fallgruppen innerhalb der erlaubten Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 VermG. b) Die nach § 3 Abs. 3 Satz 5 VermG erforderliche Rentierlichkeit des Eigenanteils an einer baulichen Maßnahme kann sich auch daraus ergeben, dass die Maßnahme die Möglichkeiten der Vermietung verbessert, insbesondere nicht vermietbare Räume wieder vermietbar gemacht hat. c) Eine außergewöhnliche Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme liegt auch vor, wenn sie auf die Erneuerung an sich noch funktionstüchtiger Bauteile, Aggregate oder Systeme zielt, deren Zustand von den heute üblichen Standards so weit entfernt ist, dass sich das Gebäude nicht mehr sinnvoll bewirtschaften lässt. d) Zu den nach oder entsprechend § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG ersatzfähigen Aufwendungen gehört die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion durch den Verfügungsberechtigten bei der Durchführung einer außergewöhnlichen Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme nur, wenn sie einen Verwaltungsaufwand verursacht, der den Rahmen der allgemeinen Verwaltung von Immobilien deutlich übersteigt. (Fortführung von Senat, Urt. v. 11. März 2005, V ZR 153/04, ZOV 2005, 157 = NJW-RR 2005, 887; Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 195/04, ZOV 2006, 83 = NJW-RR 2006, 733 und Beschl. v. 29. Juni 2006, V ZR 4/06, ZOV 2006, 266 = ZfIR 2007, 72)
    BGH
    22.02.2008
  7. V ZB 138/06 - Zeitgleiche Zwangsversteigerung mehrerer örtlich und wirtschaftlich zusammenhängender Grundstücke; Verbindung von Zwangsversteigerungsverfahren
    Leitsatz: Die zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht ist auch dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Verbindung der Verfahren nach § 18 ZVG nicht vorliegen. Diese Verfahrensweise widerspricht im Regelfall auch nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung.
    BGH
    22.03.2007
  8. V ZB 188/05 - Selbständiges Gebäudeeigentum; Zwangsversteigerung
    Leitsatz: 1. Bei der Beschlußfassung über den Zuschlag ist das Vollstreckungsgericht an eine vorher getroffene Entscheidung auch dann nicht gebunden, wenn diese nach § 95 ZVG anfechtbar war, aber nicht angefochten worden ist. 2. Macht ein Dritter im Zwangsversteigerungsverfahren aus dem Grundbuch nicht ersichtliches selbständiges Gebäudeeigentum geltend, kann der betreibende Gläubiger dieses Recht freigeben. Eine Aufhebung des das Gebäudeeigentum betreffenden Verfahrens ist jedoch nur zulässig, wenn der Schuldner der Freigabe zustimmt oder wenn der Dritte einen gegen den Schuldner gerichteten rechtskräftigen Titel vorlegt, der die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das Gebäudeeigentum ausspricht oder feststellt, daß der Dritte Inhaber selbständigen Eigentums an dem beschlagnahmten Gebäude ist.
    BGH
    26.10.2006
  9. V ZB 2/06 - Ablösungsrecht für Grundpfandrecht nach Zwangsversteigerung; Einstweilige Einstellung von Zwangsversteigerungsverfahren
    Leitsatz: 1. Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist. 2. Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich. 3. Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.
    BGH
    05.10.2006
  10. X ZR 49/05 - Verzugszinsen für BSR-Rechnungen; Änderungsrechnung kein konkludenter Verzicht; Schuldnerverzug ohne Mahnung
    Leitsatz: 1. Eine Leistungszeitbestimmung für Entsorgungsentgelte aufgrund eines Anschluß- und Benutzungszwangs kann auch einseitig in einer Rechnung vorgenommen werden, so daß der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug kommt (Bestätigung von BGH NJW 2005, 1772). 2. Die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit nach Quartalen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nur dann zum Verzug, wenn der Kunde vorher eine Rechnung erhalten hatte. 3. Eine Änderungsrechnung wegen Tarifsenkung ist nicht als konkludenter Verzicht auf Verzugszinsen für die Vergangenheit auszulegen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    19.09.2006